Datteln. Am 26. Februar 2026 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Infrastruktur Zukunftsgesetz Naturschutz. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieprojekte zu beschleunigen und dabei besonders Regelungen zum Naturschutz zu ändern.
Schneller mit Flächenagenturen
Das Infrastruktur Zukunftsgesetz Naturschutz sieht vor, dass neben realen Ausgleichsmaßnahmen auch Ersatzzahlungen („Ersatzgeld“) bei Bundesvorhaben gleichrangig eingesetzt werden können. Dazu plant die Bundesregierung eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz (§ 15 Abs. 6a BNatSchG-E). Umwelt- und Naturschutzverbände warnen, dass dadurch die bisherige Realkompensation faktisch abgeschafft werden könnte.
Gefahr neuer Bürokratie
Die Landschaftsagentur Plus aus Datteln unterstützt zwar die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten, sieht aber Risiken beim Aufbau zusätzlicher Ersatzgeld-Verwaltungsstrukturen. Sie weist darauf hin, dass bestehende Instrumente wie Flächenagenturen, Ökokonten und Flächenpools für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bereits bewährt sind. Der Aufbau zusätzlicher Fonds oder zentralisierter Abwicklungen würde demgegenüber vor allem neue Bürokratie schaffen und den Abstimmungsbedarf unnötig erhöhen.
„Beschleunigung gelingt nicht durch weniger Naturschutz, sondern durch bessere Umsetzung. Wenn wir nun parallel neue Ersatzgeld-Verwaltungen aufbauen – also Fonds, Vergabestrukturen oder zentralisierte Abwicklungsstellen –, produzieren wir vor allem zusätzliche Bürokratie und Abstimmungsbedarf. Damit verschiebt der Bund Probleme in kompliziertere Strukturen. Das hilft weder der Infrastruktur noch der Natur“, sagte Nicole Büsing, Geschäftsführerin der Landschaftsagentur Plus GmbH.
Realkompensation als bewährte Praxis
Aktuell gilt eine klare Rangfolge im Naturschutzrecht: Eingriffe in die Natur sind zunächst zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert, und Ersatzgeld kommt erst zum Einsatz, wenn die Kompensation vor Ort nicht möglich ist (§ 13 BNatSchG). Rund 45 Flächenagenturen in Deutschland bündeln Flächen, entwickeln Maßnahmen und begleiten langfristig ihre Umsetzung. Dabei sind insbesondere land- und forstwirtschaftliche Flächeneigentümer wichtige Partner.
Diese reale Kompensation ist nicht nur naturschutzfachlich sinnvoll, sondern auch eine dauerhafte Einnahmequelle für die Eigentümer. Wird das System jedoch durch neue Ersatzgeld-Modelle überfrachtet, drohen unsichere Abläufe, mehr Bürokratie und der Verlust attraktiver Nutzungsmöglichkeiten.
- Flächenagenturen bündeln Kompensationsbedarfe
- Sie sorgen für frühzeitige Verfügbarkeit von Flächenpools und Ökokonten
- Realkompensation beschleunigt Verfahren und erhöht die Rechtssicherheit
Vorschläge für klare Regeln
Die Landschaftsagentur Plus empfiehlt dem Gesetzgeber klare Leitplanken, um eine echte Beschleunigung sicherzustellen:
- Realkompensation bleibt Standard; Ersatzzahlungen nur Ausnahme
- Vor Ersatzgeld ist die Übertragung von Kompensationspflichten auf leistungsfähige Dritte (z. B. Flächenagenturen) zu prüfen
- Ersatzgeld greift nur, wenn Übertragung trotz Bemühungen nicht möglich ist
- Keine neuen Verwaltungsapparate für Ersatzgeld aufbauen
- Gelder für Ersatzgeld müssen zweckgebunden und transparent über bestehende Strukturen in reale Maßnahmen zurückfließen
Diese Regeln orientieren sich an der Praxis im Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland (BFAD).
Beispiel:
„Je einfacher und klarer die Regeln, desto geringer sind spätere Konflikte und Verzögerungen“, so Nicole Büsing. „Wer vorhandene Strukturen nutzt, statt neue Bürokratie aufzubauen, gewinnt Zeit, schafft Akzeptanz bei Wirtschaft, Verwaltung, Flächeneigentümern, Umweltverbänden und Bürger und Bürgerinnen.“
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung für die regionale Infrastruktur und Naturschutz
Für die Region rund um Datteln bedeutet das Infrastruktur Zukunftsgesetz Naturschutz eine wichtige Weichenstellung. Die Nutzung bereits erprobter Flächenagenturen kann dazu beitragen, dass neue Infrastrukturvorhaben schneller genehmigt und umgesetzt werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund steigender Anforderungen im Verkehrs- und Energiesektor relevant.
Bürgerinnen und Bürger profitieren von transparenten und rechtssicheren Kompensationsmaßnahmen, die gleichzeitig den Schutz von Natur und Landschaft stärken. Flächeneigentümer in der Region erhalten durch die Fortführung der Realkompensation verlässliche Perspektiven für die Nutzung ihrer Land- und Forstflächen.
Für die weitere Entwicklung bleiben politische Entscheidungen abzuwarten. Die Landschaftsagentur Plus begleitet den Gesetzgebungsprozess mit kritischem Fokus und bietet Expertise zur Nutzung bewährter Strukturen. Weitere Informationen zum Thema Infrastruktur und Naturschutz finden Sie auch auf regionalupdate.de.
Zusätzliche Details zum Bundesnaturschutzgesetz und geplanten Änderungen sind auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz verfügbar:
BMUV Naturschutzrecht.
Weiterführende Informationen zur Landschaftsagentur Plus und ihrem Engagement finden Sie unter: landschaftsagenturplus.de.
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