München. Die Regierungsparteien haben sich auf Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt, das die Ablösung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes vorbereitet. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, wie Freiheitsrechte der Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende gestärkt werden können. Das Gebäudemodernisierungsgesetz Freiheitsrechte Kommunen bildet dabei einen wesentlichen Ansatzpunkt.
Mehr Freiheit fürs Wohnen
Die Thüga Aktiengesellschaft, ein führendes Unternehmen für kommunale Energie- und Wasserversorgung, begrüßt die Einigung der Regierungsparteien auf die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes ausdrücklich. Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga AG, betont, dass mit der neuen Gesetzgebung mehr Klarheit geschaffen werde, die für die Wärmewende in Deutschland dringend notwendig sei.
Kommunale Wärmeplanung als Grundlage
Kommunen spielen nach Ansicht von Dr. Alsheimer eine zentrale Rolle bei der Energiewende, da sie die örtlichen Bedingungen am besten kennen. Viele Städte und Gemeinden arbeiten bereits an oder haben kommunale Wärmepläne abgeschlossen, die als Richtschnur für die Wärmewende dienen sollten. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll deshalb die kommunale Planung stärken und eng mit dem Energiewirtschaftsgesetz sowie dem Wärmeplanungsgesetz verzahnt werden. So wird dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen, das die Selbstbestimmung auf kommunaler Ebene fördert.
Technologische Wahlfreiheit für Bürgerinnen und Bürger
Dr. Alsheimer unterstreicht, dass das Gesetz zwar klare Ziele vorgeben muss, jedoch den Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlfreiheit bei der Erfüllung der Vorgaben durch verschiedene Technologien ermöglichen soll. Ein einheitlicher „One-size-fits-all-Ansatz“ passe nicht zum heterogenen Wärmemarkt in Deutschland. Zudem spricht er sich für eine einheitliche „Grüngas-Quote“ aus, die alle grünen Gase gleichermaßen berücksichtigen und somit den Ausbau von Wasserstoff und anderen grünen Energieträgern fördern soll.
„Die Wärmewende gelingt, wenn es für Bürgerinnen und Bürger mehr Freiheit bei der Heizungswahl und weniger Vorgaben auf Bundesebene für Kommunen und Netzbetreiber gibt“, sagte Dr. Alsheimer.
Effiziente und lokale Förderung
Die konkrete Förderung für Gebäudemodernisierung soll nach den örtlichen Festlegungen gestaltet werden. In Gebieten, in denen ein Wärmenetz mit hoher Anschlussdichte geplant ist, sollte die Förderung vorrangig für diese Technik erfolgen. Andere Heizungsarten sollten dort nicht gleichermaßen gefördert werden, um eine sinnvolle Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten. So wird eine effiziente Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt.
- Förderung orientiert sich an kommunalen Festlegungen
- Fokus auf Wärmenetze bei entsprechender Planung
- Technologieneutralität und Flexibilität bei Fördermitteln
Weitere Informationen zur kommunalen Energieversorgung und zur Wärmewende finden sich auf regionalupdate.de sowie bei der Thüga AG.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung für die Region und Ausblick
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird es Kommunen ermöglichen, ihre individuellen Wärmezielszenarien zu verfolgen und dabei ihren speziellen regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine größere Wahlfreiheit bei Heizsystemen und eine transparentere Förderung. Die Rolle der Kommunen als zentrale Akteure in der Energiewende wird gestärkt, was eine nachhaltige und langfristig planbare Wärmeversorgung begünstigt.
In den kommenden Monaten wird erwartet, dass Bundestag und Regierungsparteien das Gesetz zügig überarbeiten und verabschieden. Danach folgt die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie Energieversorgern vor Ort. Somit wird die Wärmewende in Deutschland zunehmend regional und praxisnah gestaltet.
Lesen Sie mehr zu aktuellen Entwicklungen in der Energie- und Wärmewende auf regionalupdate.de und informieren Sie sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Stand der Gesetzgebung: BMWK-Gebäudemodernisierungsgesetz.
