Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage eines ehemaligen Stadtbaurats sowie Oberbürgermeisters gegen die erteilte Baugenehmigung für ein Mehrfamilienwohnhaus in Osnabrück-Lüstringen abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Genehmigung trotz mehrerer erhobener Einwände und zeigt den Verlauf des Verfahrens im Zusammenhang mit der Baugenehmigung Osnabrueck Klage.
Urteil zur Baugenehmigung
Hintergrund der Klage
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück verhandelte über die Klage eines ehemaligen Stadtbaurats und Oberbürgermeisters gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in Osnabrück-Lüstringen. Bereits im vorausgegangenen Eilverfahren war die Klagewagen erfolglos geblieben. Auch eine Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wurde zurückgenommen und eingestellt.
Gerichtliche Bewertung der Baugenehmigung
Das Gericht stellte fest, dass keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt wurden. Insbesondere könne der Kläger keinen Verstoß gegen die Festsetzung der Vollgeschosszahl oder die erlaubte Überschreitung der Sockelhöhe geltend machen. Auch die Befreiungen von der vorderen Baulinie und von der Geschossflächenzahl seien nicht drittschützend. Zudem seien die Grenzabstandsvorschriften eingehalten, und es ergaben sich keine Hinweise auf eine unzumutbare Beeinträchtigung oder erdrückende Wirkung für das Nachbargrundstück.
„Die angefochtene Baugenehmigung verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten“, sagte das Verwaltungsgericht Osnabrück.
Rechtslage und weitere Verfahren
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann das Urteil mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Die öffentliche Berichterstattung, unter anderem in der Neuen Osnabrücker Zeitung, begleitet den bisherigen Rechtsstreit.
Für weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und kommunalrechtlichen Verfahren in Niedersachsen bietet die offizielle Webseite des Verwaltungsgerichts Osnabrück detaillierte Pressemitteilungen an.
Weitere Themen rund um Baugenehmigungen und Bauordnungsrecht finden Sie bei regionalupdate.de in der Rubrik Kommunalrecht.
Ausblick zum Verfahren Baugenehmigung Osnabrueck Klage
Das Verfahren bleibt weiterhin offen, da das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat. Der Kläger kann die Berufung einlegen und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht anrufen. Das Gericht wird dann prüfen, ob das Votum der 2. Kammer bestätigt wird. Die Entscheidung hat Bedeutung für die Bau- und Nachbarschaftsrechte im Bezirk Osnabrück-Lüstringen und könnte Auswirkungen auf vergleichbare Bauvorhaben haben. Anstehende Entwicklungen werden von den Beteiligten und der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt.
- Bauzahlen steigen leicht: Mehr Wohnungen im August genehmigt
- Verwaltungsgerichte in Niedersachsen unter Druck: Verfahrenszahlen steigen weiter
- Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt Klagen zum Radentscheid und Lingen
- DIHK zum Wasserstoffgesetz: Lob für schnellere Verfahren, Kritik an Lücken
- Einbruch in Bar in Osnabrück: Spielautomaten aufgebrochen
