SoVD warnt vor Kahlschlag bei Eingliederungshilfe

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Berlin. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt vor Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und betont, dass Eingliederungshilfe Teilhabe Grundrecht ist. In der aktuellen Debatte um steigende Sozialausgaben wird die Eingliederungshilfe zunehmend als Kostentreiber angesehen, doch der SoVD fordert, die Leistungen als unverzichtbare Basis für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erhalten.

Eingliederungshilfe sichern

Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe sind in den letzten Jahren gestiegen. Hauptgründe hierfür sind die längere Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen sowie die stark gestiegenen Preise bei Dienstleistungen und Hilfen. Diese Entwicklung wird jedoch fälschlicherweise oftmals als Argument für Leistungskürzungen genutzt.

Eingliederungshilfe als Grundrecht

Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern gesetzlich durch das Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Sie garantiert grundlegende Unterstützungen in den Bereichen Bildung, Wohnen und Alltagshilfe, die für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.

„Hier geht es nicht um Luxus oder Sonderrechte. Es geht um elementare Teilhabe: um Bildung, um Wohnen, um Unterstützung im Alltag. Wer hier kürzt, greift das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe frontal an“, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Kritische Bewertung des Reformprozesses

Seit September 2025 läuft ein Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um Reformen und Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zu diskutieren. Dabei blieben Behindertenverbände zunächst außen vor und wurden erst im Februar 2026 eingeladen. Trotz dieser Gespräche ist noch unklar, wie Einsparungen ohne Leistungskürzungen erreicht werden können.

Engelmeier kritisierte: „Es ist inakzeptabel, über die Zukunft existenzieller Leistungen zu beraten, ohne die Betroffenen von Beginn an angemessen zu beteiligen.“

  • Die Verwaltungsverfahren sollen laut SoVD vereinfacht werden
  • Bürokratie und Doppelstrukturen gelten als wesentliche Einsparpotenziale
  • Leistungskürzungen lehnt der Verband entschieden ab

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung für Menschen mit Behinderungen in der Region

Für Betroffene in der Region bedeuten geplante Einsparungen bei der Eingliederungshilfe eine direkte Einschränkung ihrer Teilhabemöglichkeiten. Die Sicherstellung von Unterstützung im Alltag, barrierefreiem Wohnen und Zugang zu Bildung ist für viele in der Region elementar. Der SoVD setzt sich für eine Reform ein, die diese Leistungen sichert und bürokratische Hürden abbaut, statt Leistungen zu kürzen.

Konkrete Termine sind noch in Planung: Ende Mai 2026 soll der nächste Runde Tisch zu Reformbedarfen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattfinden. Bürgerinnen und Bürger können sich auf regionalupdate.de über aktuelle Entwicklungen informieren.

Weiterführende Informationen zur Eingliederungshilfe und Rechten von Menschen mit Behinderungen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit: Eingliederungshilfe und Teilhabe.

Auch auf regionalupdate.de finden Sie Hintergrundberichte und aktuelle Informationen zum Thema Soziales und Teilhabe.

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