bad e.V. warnt vor Fehlinterpretation des TI-Urteils für Pflege

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Essen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. warnt vor einer Fehlinterpretation eines Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg bezüglich der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Das Urteil, das sich auf eine veraltete Rechtslage bezog, ist nach Angaben des Verbands nicht auf die Pflege übertragbar, insbesondere im Kontext der Digitalisierung Pflege Kosten.

Pflege digitalisieren jetzt: Finanzierungsregelungen und Herausforderungen bei der Digitalisierung Pflege Kosten

Das Gerichtsurteil betrifft eine niedergelassene Ärztin und bezieht sich auf die damalige gesetzliche Lage aus dem Jahr 2015, bei der kein Anspruch auf volle Kostenerstattung der TI-Pauschale bestand. Nach aktuellem Stand gilt seit 2020 der § 378 SGB V, der den Ausgleich der tatsächlich entstehenden Kosten vorsieht.

Diese Regelung unterscheidet sich deutlich von der damaligen Zuschlagsregelung und soll die Finanzierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen transparenter und kostendeckender gestalten. Der bad e.V. weist darauf hin, dass die Finanzierung der TI in der Pflege eigenständig geregelt ist, wobei Kosten nach § 106b SGB XI in Verbindung mit § 378 SGB V sowie der Anlage 32 des Bundesmantelvertrags der Ärzte ausgeglichen werden.

Unterschiedliche Finanzierungsstrukturen von Pflege und Ärzteschaft

Ein wesentlicher Unterschied zur ärztlichen Versorgung liegt darin, dass in der Pflege keine Teilfinanzierung über andere Wege erfolgt wie etwa die Abrechnung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) im ärztlichen Bereich. Somit besteht eine klare Notwendigkeit, die vollständigen Kosten der Digitalisierung in der Pflege unabhängig und dauerhaft abzusichern.

Bedeutung einer sachgerechten Kostenerstattung für die Digitalisierung der Pflege

Pauschalen können eine Verwaltungsvereinfachung darstellen, ersetzen jedoch nicht die notwendige, vollumfängliche Refinanzierung tatsächlich entstehender TI-Kosten. Gleichzeitig ermöglicht die Digitalisierung Effizienzgewinne auch bei den Krankenkassen. Das bad betont daher, dass eine sachgerechte und angemessene Kostenerstattung gesetzlich garantiert werden muss, um die Umsetzung der Digitalisierung in der Pflege nicht zu gefährden.

„Ein Urteil auf Basis einer aufgehobenen Norm darf daher keinesfalls herangezogen werden, um die Finanzierung der Digitalisierung in der Pflege einzuschränken. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass die Pauschalen angemessen sein müssen“, sagte Wolfgang Voßkamp, Digitalisierungsbeauftragter des bad e.V.

Der bad zeigt sich besorgt, dass eine Anbindung der Finanzierung an ärztliche Mantelverträge die verlässliche Durchführung der Digitalisierungsmaßnahmen behindern könnte. Besonders wichtig sei dabei der Entlastungseffekt für Pflegekräfte, die durch digitale Anwendungen von zeitaufwändigen administrativen Aufgaben befreit werden sollen.

Weitere Schritte zur nachhaltigen Digitalisierung in der Pflege

Die klare Forderung des bad e.V. ist eine gesetzliche Festschreibung der vollständigen und dauerhaften Finanzierung der Digitalisierungskosten in der Pflege. Diese soll nicht an die ärztliche Versorgung gekoppelt werden, um eine verlässliche Basis für die Digitalisierung schaffen zu können.

Der Verband vertritt über 1.500 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen deutschlandweit und bietet als Interessenvertretung eine wichtige Plattform zur Gestaltung der zukünftigen Digitalisierungsstrategie. Im Rahmen des gesetzlichen Ermessens wird erwartet, dass die Kostenerstattung an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst und langfristig abgesichert wird.

Weitere Informationen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mehr zu Forderungen und Positionen des bad e.V. lesen Sie außerdem auf regionalupdate.de in unserem Bereich Pflege und Gesundheit.

Pflegeeinrichtungen sollten die Entwicklungen der gesetzlichen Grundlagen aufmerksam verfolgen, um frühzeitig auf notwendige Anpassungen im Finanzierungsbereich reagieren zu können. Die Sicherstellung der Finanzierung ist entscheidend, um die Digitalisierung der Pflegeversorgung voranzutreiben und Pflegekräften die dringend benötigte Unterstützung zu bieten.

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