Münster. Der Polizeieinsatz AfD Kundgebung am 7. Februar in Münster am Hamannplatz ist von der Polizei Münster verteidigt worden. Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf widersprach der Kritik des Bündnisses „Keinen Meter den Nazis“ zu angeblich rechtswidrigem Vorgehen und Einschränkungen des Demonstrationsrechts.
Polizei wehrt Kritik ab: Polizeieinsatz AfD Kundgebung unter Verteidigung
Gemeinsame Kooperationsgespräche vor der Versammlung
Nach Angaben der Polizei erfolgte die Planung des Versammlungsortes in gemeinsamen Kooperationsgesprächen mit dem Versammlungsleiter des Bündnisses „Keinen Meter den Nazis“, Carsten Peters. Dieser Ort wurde mit dem Vorstand des Bündnisses abgestimmt und bestätigt. Am Versammlungstag kontrollierten Polizei und Versammlungsleiter den Standort erneut vor Ort. Polizeipräsidentin Dorndorf betonte, es habe keine Beanstandungen gegenüber dem festgelegten Platz am Hohen Heckenweg/Ecke Königsberger Straße gegeben.
Kritik an Sicht- und Hörweite der Versammlung entkräftet
Die Polizei verwies auf die Verantwortung des Versammlungsleiters und des Bündnisses für die Wahl des Versammlungsortes. Auch im abschließenden Gespräch nach der Demonstration habe es keinerlei Kritik des Versammlungsleiters an der Lautstärke oder der Sichtbarkeit der AfD-Kundgebung gegeben. Dorndorf zeigte sich enttäuscht, dass das Bündnis den Dialog nicht suche, sondern die Kritik stattdessen medial verbreite.
„Die Polizei schützt das Recht auf friedliche Versammlung und damit eine der Grundfesten unserer Demokratie. … Unseren Teil haben wir beigetragen“, sagte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf.
- Der Einsatz fand am Samstag, 7. Februar, in Münster statt.
- Die Versammlung des Bündnisses wurde am Hohen Heckenweg/Ecke Königsberger Straße abgehalten.
- Das Bündnis sprach von rechtswidrigem Vorgehen, die Polizei wies dies zurück.
- Die Polizei betonte die Einhaltung gemeinsamer Vereinbarungen.
- Die Polizei zeigte sich offen für Dialog und berechtigte Kritik.
Beispiel: Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Polizeieinsatz AfD Kundgebung in Münster: Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger
Der Polizeieinsatz bei der AfD-Kundgebung unterstreicht das Bemühen um die Wahrung demokratischer Grundrechte in Münster. Die Polizei gewährleistete den Schutz friedlicher Demonstrationen und setzte die vorher abgestimmten Regelungen konsequent um. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine gesicherte Ausübungsmöglichkeit des Demonstrationsrechts bei gleichzeitiger Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Die Polizei Münster erklärt, weiterhin offen für Gespräch und Kritik zu sein, um künftige Einsätze transparent und abgestimmt zu gestalten. Weitere Informationen zu polizeilichen Einsätzen und Versammlungen in der Region finden Sie auf regionalupdate.de.
Weiterführende Details zum Versammlungsrecht hält das Innenministerium Nordrhein-Westfalen bereit: Versammlungen in NRW.
