AfD nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft – Gerichtsurteil Köln

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Berlin. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Die Fokus-Keyphrase afd rechtsextrem einstufung steht damit erneut im Zentrum kontroverser Debatten über die politische Zukunft der Partei.

AfD Urteil Köln: Neues Urteil zur afd rechtsextrem einstufung sorgt für Diskussionen

Das Gutachten des Verfassungsschutzes umfasste mehr als 1100 Seiten und kam zu dem Schluss, die AfD als gesichert rechtsextrem einzustufen. Dies entspricht der höchsten Bewertungsstufe und gleichbedeutend mit der Einstufung als verfassungsfeindlich. Das Verwaltungsgericht Köln erkannte allerdings in seinem Urteil an, dass einzelne verfassungsfeindliche Positionen innerhalb der AfD existieren, stellte jedoch fest, dass das vorliegende Gutachten für eine Gesamtbewertung nicht ausreichend überzeugend ist.

Kritik am Verfassungsschutzgutachten

Das Gericht bemängelte, dass eine fachliche Überprüfung des umfangreichen Papiers ausgefallen sei und wesentliche geheimdienstliche Erkenntnisse nicht berücksichtigt wurden. Die Entscheidung weist darauf hin, dass aus dem zugrundeliegenden Material nicht klar hervorgeht, dass verfassungsfeindliche Positionen das Handeln der AfD bestimmen.

„Aus dem Gutachten, das es vom Verfassungsschutz bekommen hat, könne das Gericht jedenfalls nicht erkennen, dass verfassungsfeindliche Positionen die AfD prägen und bestimmen“, heißt es in der Entscheidung.

Politische Hintergründe und Folgen

Die Hochstufung erfolgte kurz vor dem Amtswechsel im Innenministerium im Mai 2025, wobei die damalige Innenministerin Nancy Faeser den Verfassungsschutz zur Bekanntgabe anwies. Der innere politische Wandel und fehlende Motivation, wie durch den aktuellen Innenminister Bayerns, Horst Dobrindt (CSU), deuten darauf hin, dass ein zügiges AfD-Verbotsverfahren derzeit unwahrscheinlich ist.

  • Die nächsten rechtlichen Schritte dürften sich über längere Zeit hinziehen.
  • Ein endgültiger Ausschluss der AfD wird damit vorerst nicht erwartet.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Einordnung und Ausblick

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat auch Auswirkungen auf politische Diskussionen und Initiativen vor Ort. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die AfD weiterhin nicht auf Bundesebene als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Die politische Auseinandersetzung verlagert sich verstärkt auf gesellschaftliche Bewegungen und lokale Netzwerke, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.

Die Situation erfordert nun verstärkt einen Ausbau solidarischer Strukturen und eine kritische Begleitung der AfD-Aktivitäten ohne den Fokus ausschließlich auf ein mögliches Verbot zu legen. Weitere juristische Verfahren und Überprüfungen sind für die kommenden Monate angekündigt.

Weitere Informationen zur aktuellen politischen Lage und regionalem Engagement gegen Rechtsextremismus finden Sie auf regionalupdate.de sowie beim Bundesamt für Verfassungsschutz BfV.

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