LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme am Westrand der Heide

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Soltau. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Esso Deutschland GmbH die Erlaubnis zur Aufsuchung von Tiefengeothermie Erdwärme am Westrand der Heide erteilt. Das Erlaubnisfeld Hemslingen II erstreckt sich über knapp 284 Quadratkilometer zwischen Soltau und Rotenburg (Wümme) und gilt bis zum Jahresende 2029.

Energie aus Tiefe: tiefengeothermie erdwärme heide

Das Erlaubnisfeld Hemslingen II liegt in einer länglichen Zone im Norden Niedersachsens. Die Fläche umfasst Teile des Heidekreises und des Landkreises Rotenburg (Wümme) und berührt mehrere Städte und Gemeinden wie Schneverdingen, Visselhövede und Soltau. Mit der Erlaubnis erhält die Esso Deutschland GmbH das grundsätzliche Recht, Erdwärme aus Tiefen von mehr als 400 Metern zu suchen. Die tatsächlichen Bohrungen und explorativen Maßnahmen sind jedoch erst nach Genehmigung von Bergwerksbetriebsplänen möglich, die weitere Beteiligungsverfahren erfordern.

Bedeutung der Tiefengeothermie für die Region

Die Tiefengeothermie gilt als eine nachhaltige und erneuerbare Energiequelle, da sie Wärme aus dem Erdinneren nutzt, die dauerhaft zur Verfügung steht. Das Projekt Hemslingen II zielt darauf ab, geeignete geologische Schichten zur Energiegewinnung zu identifizieren. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie unterstützt diese Entwicklungen fachlich als Niedersächsischer Geothermiedienst und betont die Rolle der Erdwärme in der Energieversorgung.

„Die Geothermie ist eine wichtige regenerative Energiequelle, die langfristig zum Klimaschutz beiträgt“, sagte ein Sprecher des LBEG.

Zusammenhang mit Lithium-Aufsuchung

Die Esso Deutschland GmbH erhielt bereits im Januar 2023 die Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium in einem Gebiet, das sich weitgehend mit dem neuen Erlaubnisfeld Hemslingen II überschneidet. Das Unternehmen plant, die dabei anfallende Erdwärme schwerpunktmäßig für die energieeffiziente Gewinnung und Aufbereitung von Lithium zu verwenden. Somit bestehen Synergieeffekte zwischen der Rohstoffförderung und der Nutzung regenerativer Wärmequellen.

Das Verfahren und weitere Genehmigungsschritte

Eine bergrechtliche Erlaubnis für die Aufsuchung ist die Voraussetzung, um in einem Gebiet nach einem bestimmten Rohstoff suchen zu dürfen, jedoch ohne die sofortige Erlaubnis zu Bohrungen. Die Erlaubnis gilt nur für knapp vier Jahre. Das LBEG prüft dabei Stellungnahmen von Landkreisverwaltungen, Städten und Gemeinden sowie anderer betroffener Akteure. Erst nach Vorlage und Genehmigung von Betriebsplänen können konkrete Maßnahmen wie Bohrungen beginnen.

Weitere Entwicklungen bei der Tiefengeothermie in Niedersachsen

Das LBEG hat zum 1. März 2024 insgesamt 55 Erlaubnisse zur Erdwärmeaufsuchung in seinem Aufsichtsbezirk verteilt, davon 39 in Niedersachsen. Die fortschreitende Erschließung von Tiefengeothermieflächen spiegelt das steigende Interesse an nachhaltigen Energiequellen wider. Das Landesamt organisiert zudem Informationsveranstaltungen wie den „Tag der Geothermie“, der 2027 erneut in Hannover stattfinden wird.

Interessierte Leser finden weitere wissenschaftliche und rechtliche Informationen zum Thema Tiefengeothermie auf der Webseite des LBEG (https://lbeg.info). Einen Überblick zu Energiethemen in der Region bietet das Online-Magazin regionalupdate.de.


Ausblick und weitere Schritte

Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld Hemslingen II bildet einen wichtigen Schritt zur Nutzung regenerativer Energiequellen am Westrand der Heide. Für die Esso Deutschland GmbH folgen nun konkrete Anträge zur Zulassung von Betriebsplänen. Die beteiligten Kommunen und Behörden werden weiterhin einbezogen und prüfen die Umweltauswirkungen vor Zustimmung zu Bohrungen und anderen Aufsuchungsarbeiten. Die Entwicklungen bleiben deshalb weiterhin zu beobachten, insbesondere mit Blick auf die Kombination von Lithiumförderung und Geothermienutzung.

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