Berlin. Der geplante Industrial Accelerator Act Europa (IAA) der EU-Kommission stößt auf Kritik. Der Entwurf wird laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa und Deutschland nicht ausreichend fördern.
Wettbewerb stärken jetzt: Herausforderungen des Industrial Accelerator Act Europa
Der Industrial Accelerator Act Europa soll ursprünglich die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern, die Dekarbonisierung vorantreiben und die Resilienz der Industrie stärken. Nach Einschätzung der VDA-Präsidentin Hildegard Müller verfehlt der vorgelegte Entwurf diese Ziele jedoch erheblich.
Fehlender Fokus auf internationale Partnerschaften und regulatorische Entlastung
Statt auf offene Märkte, internationalen Handel und weniger Regulierung zu setzen, konzentriert sich der IAA-Entwurf überwiegend auf zusätzliche Vorgaben und Regulierung. Die VDA fordert eine umfassende Reformstrategie, die unter anderem folgende Punkte beinhaltet:
- Vollendung des EU-Binnenmarktes
- Abschluss weiterer Freihandels- und Rohstoffabkommen
- Technologieoffenheit
- Bürokratieabbau und Senkung der Energiekosten
- Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion und erleichterte Transformationsfinanzierung
„Der IAA tut genau das aber nicht. Statt auf internationalen Handel, offene Märkte, weniger Regulierung und eine Verbesserung der Standortbedingungen zu setzen, fokussiert die Kommission mit ihrem Entwurf auf weitere Vorgaben und Regulierung“, sagte Müller.
Kritik an Local-Content-Vorgaben und deren wirtschaftlichen Folgen
Der IAA-Entwurf sieht unter anderem Local-Content-Vorgaben vor, die Unternehmen verpflichten sollen, einen bestimmten Anteil von lokal produzierten Komponenten zu nutzen. Diese Vorgaben könnten die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht steigern, sondern vielmehr erhöhter Produktionskosten verursachen und handelspolitische Konflikte provozieren. Dies könnte negative Auswirkungen insbesondere auf die exportorientierte deutsche Automobilindustrie haben.
Die beabsichtigte Steigerung des Anteils des Verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung der EU auf mindestens 20 Prozent bis 2035 wird demnach durch den aktuellen Entwurf nicht ausreichend unterstützt.
Elektrofahrzeuge und CO₂-Anrechnung: Mehr Materialoffenheit und weniger Bürokratie gefordert
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplanten „Super Gutschriften“ für kleine Elektrofahrzeuge, die in Europa produziert werden. Die VDA fordert, alle Elektrofahrzeuge einzubeziehen und die Umsetzung unbürokratisch zu gestalten, um die Unternehmen nicht mit komplexer Dokumentation zu belasten.
Der vorgeschlagene Mechanismus zur Anrechnung von CO₂-reduzierenden Maßnahmen fokussiere sich ausschließlich auf Stahl, während andere Werkstoffe der Automobilproduktion unberücksichtigt blieben. Dies führe zu falschen Anreizen beim Klimaschutz in der Industrie.
Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen für die Transformation der Industrie
Der VDA hebt hervor, dass offene Märkte und ausländische Direktinvestitionen (FDI) Wesentliches für Innovation und Transformation sind. Die im IAA vorgesehenen umfangreichen Bedingungen für Investitionen, darunter Joint Venture-Verpflichtungen, könnten potenzielle Investoren abschrecken. Handelspolitische Gegenmaßnahmen anderer Länder sollten vermieden werden, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht zu gefährden.
Ausblick: Reformen für nachhaltige Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit
Der Industriebranche zufolge ist das vorgeschlagene IAA-Paket nur ein erster Schritt, vor allem mit den Maßnahmen zur Genehmigungsvereinfachung und Bürokratieentlastung. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas nachhaltig zu stärken, sind jedoch weitere umfassende Reformen notwendig.
Die nächsten Schritte umfassen eine kritische Überprüfung der vorgesehenen Regelungen und eine stärkere Berücksichtigung internationaler Wettbewerbserfordernisse, um Standortbedingungen für Unternehmen zu verbessern und den Industrieanteil langfristig zu erhöhen.
Lesen Sie mehr zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf regionalupdate.de und zur Gesetzgebung der EU-Kommission auf der offiziellen Website der EU-Kommission ec.europa.eu.

