BDEW zum KRITIS-Dachgesetz: Umsetzung gefordert

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Bonn. Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, das die Umsetzung der CER-Richtlinie und die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen regelt. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, fordert nun eine schnelle und konsequente KRITIS Dachgesetz Umsetzung, damit Betreiber belastbare Vorgaben erhalten.

Wichtige Gesetzesinitiative: KRITIS Dachgesetz Umsetzung im Fokus

Hintergrund des KRITIS-Dachgesetzes

Das KRITIS-Dachgesetz soll die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in den Bereichen Energie und Wasser verbessern. Der Bundesrat hat dem Entwurf in zweiter Lesung zugestimmt, nachdem politische Verhandlungen über rund drei Jahre gelaufen waren. Ziel ist es, realistische Risikoanalysen und wirksame Schutzmaßnahmen bei den Betreibern von kritischen Anlagen zu ermöglichen.

Kerstin Andreae betont, dass der Gesetzesbeschluss zwar ein wichtiger Meilenstein sei, die praktische Wirkung jedoch maßgeblich von den nachfolgenden Verordnungen abhängt. Diese müssen klare und effektive Regelungen enthalten, die auch differenzierte Schwellenwerte berücksichtigen.

Anforderungen an die Umsetzung und Herausforderungen

Wesentlicher Bestandteil der KRITIS Dachgesetz Umsetzung sind verbindliche Vorgaben, die Doppelregulierungen und widersprüchliche Anforderungen vermeiden sollen. Solche Doppelbelastungen könnten lediglich administrative Ressourcen binden, ohne die tatsächliche Sicherheit zu erhöhen. Dazu zählt laut BDEW auch die enge Verzahnung des KRITIS-Gesetzes mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die sich ebenfalls auf die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen konzentriert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Drohnenabwehr. Andreae verweist auf die zunehmende Bedrohung durch unbemannte Luftfahrzeuge und begrüßt das parallel beschlossene Luftsicherheitsgesetz zur Stärkung hoheitlicher Drohnenabwehr. Die flächendeckende Absicherung durch staatliche Stellen sei jedoch nicht möglich, weshalb automatisierte Systeme und klar definierte Zuständigkeiten vor Ort notwendig sind.

„Erforderlich sind klare Zuständigkeiten, kurze Reaktionszeiten und der rechtssichere Einsatz automatisierter Systeme an besonders kritischen Standorten“, sagte Kerstin Andreae.

Auch die freiwillige Beleihung von Betreiberunternehmen soll künftig ermöglicht werden, damit diese hoheitliche Aufgaben bei der Drohnenabwehr übernehmen können. Dabei sollen Kostenneutralität und klare Haftungsregelungen gewährleistet sein.

Ausblick und nächste Schritte der KRITIS Dachgesetz Umsetzung

Die praktische Wirksamkeit des KRITIS-Dachgesetzes wird sich in den kommenden Verordnungen und deren Umsetzung zeigen. Zugleich stehen noch wichtige Fragen zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen aus, ebenso wie die Weiterentwicklung der Drohnenabwehr und die Neubewertung von Transparenzpflichten.

Die Betreiber kritischer Infrastrukturen erwarten nun Klarheit über verbindliche Anforderungen, um Schutzkonzepte wirksam umsetzen zu können. Interessierte finden weiterführende Informationen zum Thema Resilienz kritischer Infrastrukturen auch auf regionalupdate.de sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter bmwk.de.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Pressestelle des BDEW zur Verfügung. Die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes wird als zentrale Weichenstellung für den Schutz der Energie- und Wasserversorgung in Deutschland betrachtet.

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