Niedersachsen. Der Bundesrat hat eine Initiative der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zur Strafbarkeit sexuell motivierter Bildaufnahmen beschlossen. Diese Änderung im Strafgesetzbuch soll die Lücken im Schutz der Intimsphäre schließen, insbesondere bei heimlichen Nacktaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen.
Schutz der Intimsphäre: Strafbarkeit sexuell motivierter Bildaufnahmen
Die bislang geltende Rechtslage macht das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen unbekleideter Personen nur dann strafbar, wenn es in privaten oder besonders geschützten Räumen wie Wohnungen geschieht. Öffentlich zugängliche Räume, etwa Saunen oder Umkleiden, sind bisher ausgenommen. Die niedersächsische Initiative sorgt dafür, dass dieses Vorgehen künftig unter Strafe gestellt wird. Das betrifft insbesondere das heimliche Fotografieren oder Filmen von Nacktaufnahmen oder intimen Körperstellen, selbst wenn diese durch Kleidung bedeckt sind.
Beispiele aus der Praxis
In jüngerer Vergangenheit gab es Vorfälle, die die Verunsicherung beim Schutz der Intimsphäre verdeutlichen. So wurden zwei Frauen in einer Leipziger Sauna von einem Täter heimlich gefilmt, doch das Verfahren wurde eingestellt, da diese Handlung strafrechtlich nicht verfolgt werden konnte. Bei einem weiteren Fall in Köln filmte ein Mann das Gesäß einer Joggerin durch ihre Sporthose, auch hierfür gab es keine strafrechtlichen Konsequenzen.
„Es ist völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und am Ende noch die Aufnahmen zurück in die Hände des Täters gelangen“, sagte Dr. Wahlmann.
Ziel der Gesetzesänderung
Mit dem Beschluss im Bundesrat soll der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gestärkt werden, indem klar definiert wird, dass unbefugte Bildaufnahmen, egal ob bekleidet oder unbekleidet, strafbar sind. Die Initiative fokussiert dabei hauptsächlich den Schutz von Frauen und jungen Mädchen, die besonders häufig Opfer solcher Übergriffe sind.
Ausblick auf weitere Maßnahmen
Der nächste Schritt liegt nun beim Bundestag, der die Änderung des Strafgesetzbuches schnellstmöglich umsetzen soll. Niedersachsen setzt damit ein Zeichen, die Strafbarkeit sexuell motivierter Bildaufnahmen lückenlos zu regeln und die Täter konsequent zur Rechenschaft zu ziehen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Änderungen und Schutzmöglichkeiten bietet das niedersächsische Justizministerium auf seiner offiziellen Webseite. Zudem können sich Betroffene und Interessierte beim Bundesministerium der Justiz über aktuelle Strafrechtsregelungen informieren: BMJ-Rechtsportal.
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