Nordhorn. Am Amtsgericht Nordhorn beginnt am 18. März 2026 um 9 Uhr eine Verhandlung wegen des Vorwurfs eines versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung. Der Fall wird vor dem (Jugend-)Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter am Amtsgericht Ratering verhandelt.
Urteil am Amtsgericht: Wohnungseinbruchdiebstahl Nordhorn Gericht
Angeklagter steht wegen versuchtem Wohnungseinbruchdiebstahl vor Gericht
Dem Angeklagten wird ein versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl vorgeworfen, welcher gleichzeitig eine Körperverletzung beinhaltet. Die Tat wird vor dem Amtsgericht Nordhorn behandelt.
Verhandlungstermin und Verfahrensbeteiligte
Die Verhandlung findet am 18. März 2026 um 9 Uhr im Saal 41 des Amtsgerichts Nordhorn statt. Vor dem (Jugend-)Schöffengericht wird der Fall unter Vorsitz von RiAG Ratering verhandelt. Ein Zeuge soll angehört werden.
„Dem Angeklagten wird ein versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen. Es soll ein Zeuge gehört werden“, sagte das Amtsgericht Nordhorn in der Ladung.
Ablauf des Verfahrens vor dem Amtsgericht Nordhorn
Der Termin dient der Beweisaufnahme und Aussprache, insbesondere wird die Aussage eines Zeugen erwartet. Das Verfahren ist Teil der regulären Zuständigkeit des Amtsgerichts in Strafsachen.
Weitere Informationen zum Amtsgericht Nordhorn finden Interessierte auf der offiziellen Seite des Amtsgerichts Nordhorn. Allgemeine Informationen zu Wohnungseinbruchsdiebstahl bietet die Webseite der Polizei Niedersachsen unter polizei-nds.de.
Weitere Schritte im Verfahren am Amtsgericht Nordhorn
Nach der Zeugenvernehmung wird das Gericht die vorgelegten Beweise prüfen und eine Entscheidung fällen. Einen weiteren Verhandlungstermin und das genaue Urteilstermin gibt das Amtsgericht rechtzeitig bekannt.
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