Osnabrück. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Disziplinarmaßnahme gegen einen Polizeivollzugsbeamten aus Niedersachsen verschärft. Im Berufungsverfahren bestätigte der 3. Senat am 10. März 2026 die Zurückstufung des Beamten wegen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht und unrechtmäßigen Waffenbesitzes. Disziplinarmaßnahme verschärft Verstoß gegen Verfassungstreuepflicht Der betroffene Polizeihauptkommissar wurde beschuldigt, Bild-, Text- und Videodateien mit rassistischem Inhalt sowie solche, die […]