Schwarzer Salamander mit orangefarbenen Flecken, gehalten in einer Hand mit einem weißen Handschuh.

Zoll Osnabrück schützt bedrohte Tiere und Pflanzen am Tag des Artenschutzes

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Osnabrück. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle beim Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Mit seinen Kontrollen deckt er regelmäßig Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen auf und trägt so zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Die Fokus-Keyphrase „Zoll Artenschutz Tiere“ beschreibt diesen bedeutenden Aufgabenbereich präzise.

Zoll schützt Arten

Der Zoll kontrolliert im Durchschnitt 1.200 Mal jährlich den Warenverkehr, das Reisegepäck und Postsendungen, um geschützte Tiere, Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zu finden. Besonders die Zunahme von Internetbestellungen hat dazu geführt, dass mittlerweile etwa ein Drittel aller Aufgriffe über den Postverkehr erfolgt. Rund 60 Prozent der Fälle treten dabei an Flughäfen auf. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll etwa 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus gefertigte Produkte aus dem Verkehr.

Kontrolle und Beschlagnahmung

Die Aufgabe des Zolls ist es, die Ein- und Ausfuhrregelungen gegenüber Drittländern zu überwachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die geschützten Waren kommerziell oder privat transportiert werden. Fehlen erforderliche Dokumente, werden die Gegenstände beschlagnahmt. Besonders häufig sind Verstöße von Urlaubern zu beobachten, die aus Unkenntnis oder fehlendem Unrechtsbewusstsein Souvenirs mit geschützten Tieren oder Pflanzen mitbringen. Dadurch unterstützen sie unwissentlich den illegalen Handel und gefährden die betroffenen Arten.

Internationaler Rahmen und Umsetzung in der EU

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), das seit über 50 Jahren existiert, bildet die Grundlage für diese Schutzmaßnahmen. Es wurde von 184 Ländern unterzeichnet und richtet sich gegen den unkontrollierten Handel mit gefährdeten Arten. Alle zwei bis drei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten, um den Schutzstatus betroffener Arten anzupassen oder neue Arten in das Abkommen aufzunehmen. In der Europäischen Union ist CITES durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 einheitlich umgesetzt.

„Der Zoll leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz bedrohter Arten durch konsequente Kontrollen und Beschlagnahmungen“, sagte ein Sprecher des Hauptzollamtes Osnabrück.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung des Zoll-Artenschutzes für die Region Osnabrück

Die Aktivitäten des Hauptzollamtes Osnabrück sind ein regionaler Beitrag zum globalen Artenschutz. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass der Zoll entlang der lokalen Flughäfen, Post- und Grenzstationen aktiv gegen die illegale Einschleppung gefährdeter Arten vorgeht. Zudem sensibilisiert er Reisende für die Problematik und schützt somit heimische Ökosysteme vor potenziell invasiven Arten. Zukünftig plant das Hauptzollamt, die Kontrollen weiterhin an die steigenden Internetbestellungen anzupassen und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern auszubauen.

Weiterführende Informationen finden Interessierte auf den Seiten des Zolls sowie bei artenschutz-online.de. Für weitere regionale Neuigkeiten bietet das Online-Magazin regionalupdate.de laufend aktuelle Berichte.

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