Oldenburg. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil über die Mangelhaftigkeit von Reitsand entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob der gelieferte Reitsand mit Mikroplastik verunreinigt war und ob er für die Nutzung in einer Reithalle geeignet war. Dabei waren Aspekte wie Trittfestigkeit und Sicherheit für Pferde und Reiter von Bedeutung. Die Entscheidung bestätigt damit grundlegende Anforderungen an Reitsand und die Folgen bei Mängeln.
OLG urteilt klar – Mikroplastik Reitsand Mangelhaftigkeit
Hintergrund des Falls und Vertragsgegenstand
Die Klägerin betreibt eine Reitanlage mit einer 20 x 60 Meter großen Reithalle. Im Jahr 2020 beauftragte sie eine norddeutsche Firma mit Lieferung und Einbau eines speziellen Reitsands zum Preis von rund 12.000 Euro. Dieser Sand sollte den Boden der Reithalle geeigneter machen. Nach der Nutzung stellte sich jedoch heraus, dass der Sand mehrere Probleme aufwies. Er war zu tief und verlor bei Feuchtigkeit seine Festigkeit, wurde seifig und wies keine ausreichende Scherfestigkeit auf.
Beanstandungen und Folgen für die Nutzung
Die Klägerin bemängelte weiterhin, dass der Sand eine Belastung für Gelenke und Hufe der Pferde darstelle. Außerdem sei das Springen in der Halle aufgrund des Bodens nicht möglich. Ein weiterer Streitpunkt war die Kontamination des Reitsands mit Mikroplastik. Die beklagte Firma weigerte sich, den Sand auszutauschen oder nachzubessern. Die Klägerin ließ daraufhin den gesamten Sandboden 2023 für etwa 17.000 Euro entfernen und durch eine neue Tretschicht ersetzen. Dieses Geld forderte sie im Prozess von der Firma zurück.
Entscheidung des Landgerichts Osnabrück
Das Landgericht zog eine öffentlich bestellte Sachverständige für Reitplatzbau hinzu. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der gelieferte Sand mangelhaft war. Es habe an der notwendigen Tritt- und Rutschfestigkeit gefehlt, weshalb er für den reiterlichen Gebrauch ungeeignet sei. Bezüglich des Mikroplastiks blieb das Gericht jedoch skeptisch; es konnte nicht zweifelsfrei belegt werden, dass das Mikroplastik von Anfang an im Sand war, da auch Abrieb oder spätere Einträge möglich seien.
Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg
Das OLG bestätigte in zweiter Instanz die Entscheidung des Landgerichts. Auch ein von der beklagten Partei vorgelegtes Gutachten, das leichte Einschränkungen der Nutzbarkeit akzeptierte, überzeugte das Gericht nicht. Die Trittfestigkeit ist für den Reitsport gleichermaßen sicherheitsrelevant für Pferde und Reiter. Eine „kleinere Einschränkung“ sei keine ausreichende Qualität. Darüber hinaus zeigte die labortechnische Untersuchung einen zu geringen Anteil an Feinsand, was den Mangel untermauerte.
„Die Trittfestigkeit von Reitsand ist für die vorgesehene Nutzung essenziell, um eine sichere und für Pferd und Reiter möglichst verletzungsfreie Nutzung der Reithalle zu gewährleisten“, so das Oberlandesgericht.
Die Beklagte muss die vollen Kosten der Sanierung in Höhe von 17.000 Euro ersetzen. Das Urteil vom 16. Oktober 2025 ist rechtskräftig (Az.: 9 U 22/25).
Bedeutung der Entscheidung für Verbraucher und Unternehmen
Das Urteil unterstreicht die Pflicht von Lieferanten, Reitsand mit geeigneter Beschaffenheit bereitzustellen. Mängel wie mangelnde Trittfestigkeit oder gesundheitliche Risiken für Tiere können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Für Betreiber von Reitsportanlagen empfiehlt sich bei Reitsandlieferungen erhöhte Sorgfalt und gegebenenfalls eine Vorabprüfung.
Weitere Informationen über den Umgang mit Baumängeln finden Sie bei regionalupdate.de in unserem Artikel zum Thema Mängelgewährleistung bei Bau- und Lieferverträgen.
Als externe Informationsquelle bietet das Niedersächsische Oberlandesgericht detaillierte Presseinformationen zum Urteil an: OLG Oldenburg Pressemitteilung.
Weitere Entwicklungen zur Mikroplastik Reitsand Mangelhaftigkeit
Das Urteil ist rechtskräftig und schafft für die Zukunft Klarheit bei der Bewertung von Mängeln an Reitsand. Für die Klägerin endet die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Schadensersatzanspruch. Für die Branche stellt es eine wichtige Orientierung dar, wie „Mangelhaftigkeit“ definiert wird, insbesondere wenn Mikroplastik diskutiert wird. Ob und wie sich die Firmen in Zukunft bezüglich der Lieferung von Reitsand und der Vermeidung von Mikroplastik anpassen, bleibt abzuwarten. Experten empfehlen, bei der Wahl von Reitsand besonderem Augenmerk auf die Laboranalyse und Zertifizierung zu legen.
