Osnabrück. Am Arbeitsgericht Osnabrück läuft derzeit ein Verfahren mit arbeitsgericht osnabrueck klagen gegen den VfL Osnabrück, bei dem es um fristlose Kündigungen der Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper geht. Hintergrund sind Vorwürfe des Vereins, das Trainerteam habe versucht, den Einsatz eines Spielers im NFV-Pokal-Endspiel zu beeinflussen.
Urteil bald erwartet: Arbeitsgericht Osnabrück klagen gegen den VfL Osnabrück
Hintergrund des Konflikts um das Pokalfinale
Im Mai 2025 traf der Drittliga-Fußballverein VfL Osnabrück im Endspiel des NFV-Pokals auf den Regionalligisten TuS Blau-Weiß Lohne. Ein Spieler, der zur Saison 2024/2025 von Osnabrück an Lohne ausgeliehen war, sollte ursprünglich zum neuen Spieljahr wieder beim VfL zum Einsatz kommen.
Eine Woche vor dem Pokalfinale soll der damalige Cheftrainer Marco Antwerpen seinen Co-Trainer Frank Döpper und den Reha-Trainer in einem gemeinsamen Abendessen angewiesen haben, dem Spieler mitzuteilen, dass er nicht am Finale teilnehmen solle. Dies sollte mit der Drohung verbunden sein, der Spieler müsse zum Saisonende nicht mehr zum VfL zurückkehren, falls er dennoch spiele. Antwerpen wiederholte diese Aufforderung mehrfach und empfahl dem Reha-Trainer, eine Verletzung als Vorwand vorzuschieben.
Konsequenzen und juristischer Verlauf
Entgegen dieser Anweisungen spielte der ausgeliehene Spieler im Finale und erzielte das entscheidende Tor zum 4:2-Sieg für Lohne. Daraufhin kündigte die VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA die Arbeitsverhältnisse mit Antwerpen und Döpper fristlos.
Die beiden Trainer erhoben vor dem Arbeitsgericht Osnabrück Klagen gegen diese Kündigungen und bestritten die Vorwürfe, insbesondere die behaupteten Weisungen gegenüber dem Reha-Trainer. Das DFB-Bundesgericht bewertete Antwerpens Verhalten zwar als unsportlich und verhängte ein dreimonatiges Berufsverbot gegen ihn, erkannte aber keine gezielte Spielmanipulation.
„Der Cheftrainer habe erkennen und unterbinden müssen, dass sich … die Situation eines Manipulationsversuchs habe ergeben können“, heißt es im Urteil. Den Co-Trainer betraf keine Sanktion.
Am 10. März 2026 fand vor der zweiten Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück unter dem Vorsitz von Direktor Christian Hageböke eine öffentliche Verhandlung mit umfangreicher Zeugenbefragung statt. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.
Nächste Schritte beim Arbeitsgericht Osnabrück klagen
Der Termin für die Verkündung des Urteils wurde auf den 30. März 2026 um 14:00 Uhr angesetzt. Die Verhandlung findet öffentlich statt, sodass die Öffentlichkeit Einblick in die Entscheidung erhält.
Für weitere Informationen zum Verfahrensstand können Interessierte die Pressemitteilungen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen einsehen.
Parallel bietet die Bundeszentrale für politische Bildung Überblick zu Fußball und Spielmanipulation sowie zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Sport.
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Ausblick auf das Urteil und Bedeutung für den Fußball
Der Ausgang des Verfahrens am Arbeitsgericht Osnabrück klagen könnte wegweisend für den Umgang mit Vorwürfen von unsportlichem Verhalten und internen Anweisungen im professionellen Fußball sein. Das Urteil wird nicht nur die Karriere der beiden Trainer beeinflussen, sondern auch die arbeitsrechtliche Bewertung von vermeintlicher Spielmanipulation klären.
Ob und inwieweit die fristlosen Kündigungen rechtmäßig waren, bleibt abzuwarten. Das Gericht wird anhand der Zeugenaussagen und Beweislage seine Entscheidung formulieren und damit wichtige Impulse für zukünftige arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Sportvereinen geben.
