Neues digitales Verfahren ePass erleichtert Zugang zur Patientenakte

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Essen. BITMARCK bietet ab dem 25. März ein neues Verfahren zur digitalen Identifizierung für die elektronische Patientenakte (ePA) an. Die digitale identifizierung epatientenakte erfolgt dabei rein digital und ohne PIN-Eingabe.

Einfacher Zugang ePA

Das neue Identifizierungsverfahren namens ePass ermöglicht Versicherten, sich ohne elektronischen Gesundheitskarte oder Gang in eine Geschäftsstelle zu verifizieren. Stattdessen liest ein NFC-fähiges Smartphone die Daten des Personalausweises oder Reisepasses aus, die biometrisch mit einem Selfie-Video abgeglichen werden. So entfallen bisherige Hürden bei der Nutzung der ePA.

Technische Umsetzung und Vorteile

Das Verfahren verläuft zweistufig: Zunächst wird der Ausweis-Chip per NFC-Technologie ausgelesen. Anschließend erfolgt ein Abgleich durch ein Selfie-Video, das biometrische Merkmale mit den gespeicherten Ausweisdaten vergleicht. Anders als beim Video-Ident-Verfahren nutzt ePass die direkt hinterlegten Ausweisdaten, wodurch die Sicherheit erhöht wird.

Mehr als 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten das Verfahren bald anbieten. Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, die ePA weiter bekannt zu machen, um die Nutzung zu steigern.

Gesetzliche Grundlage und Einführung

Die rechtliche Basis für ePass liegt im „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, das ab Januar 2026 wirksam ist. Schon Ende November 2025 wurde die Methode von der Digitalagentur gematik zugelassen. Die BITMARCK Holding GmbH stellt den Service seit Ende März bereit.

„Die elektronische Patientenakte ist für Versicherte die zentrale Plattform zur Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten. Bislang ist der Zugang zur ePA für viele allerdings zu kompliziert. Das ändert sich jetzt: Mit ePass können wir das erste rein digitale Identifizierungsverfahren anbieten“, sagte Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung.

Wie der einfachere Zugang zur ePA konkret umgesetzt wird, erläutert der folgende Abschnitt.

Fazit und Bedeutung für Versicherte in der Region

Das neue ePass-Verfahren erleichtert bundesweit den Zugang zur elektronischen Patientenakte, auch für Nutzer in Essen und Umgebung. Weniger Aufwand bei der Identifizierung schafft niedrigschwellige Voraussetzungen, die digitale Gesundheitsversorgung zu nutzen. Neben der ePA ist auch die Anmeldung bei Online-Geschäftsstellen der Krankenkassen möglich. Versicherte benötigen lediglich einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass mit aktivierter ePass-Funktion.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einen bequemeren Umgang mit ihren Gesundheitsdaten. Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte bietet das Bundesgesundheitsministerium auf gesundheitsministerium.de. Hinweise zur Nutzung digitaler Gesundheitsangebote in der Region finden sich auf regionalupdate.de.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie schnell und umfassend die Anerkennung und Nutzung durch die Versicherten ansteigt. Die Anbindung weiterer Krankenkassen an das ePass-Verfahren ist geplant. Dadurch wird die digitale Gesundheitsplattform weiter gestärkt und barrierefreier zugänglich gemacht.

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