Niedersachsen. Gesundheitsminister Dr. Philippi hat die Einigung beim Hebammenhilfevertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Hebammenverband begrüßt. Die Vereinbarung schafft eine stabile Basis für die Versorgung durch Hebammen und sorgt für mehr Flexibilität bei der Umsetzung.
Einigung beim Hebammenvertrag: Fortschritte im Hebammenhilfevertrag Niedersachsen Einigung
Der Hebammenhilfevertrag wurde nach einer Entscheidung der Schiedsstelle am 2. April 2025 festgelegt und trat am 1. November 2025 in Kraft. Die jüngsten Vereinbarungen ermöglichen Verbesserungen ab dem 1. April 2026, die vor allem die Eins-zu-eins-Betreuung betreffen. Darunter fallen erweiterte abrechenbare Leistungen im ambulanten Bereich sowie Erleichterungen bei der Dokumentation.
Grundlage des Hebammenhilfevertrags
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Ziel ist es, eine zukunftsorientierte und verlässliche Versorgung für werdende Mütter sicherzustellen. Die beteiligten Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und Deutscher Hebammenverband – zeigen mit der Einigung die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Bedeutung für Hebammen und Familien
Mit der Einigung erhalten Hebammen mehr Planungssicherheit und Flexibilität in ihrer Arbeit. Familien profitieren von einer stabilen Betreuungssituation, die zugleich den aktuellen Anforderungen des Gesundheitswesens angepasst ist. Das schafft Vertrauen in die Leistungserbringer und fördert die Qualität der Versorgung.
„Ich freue mich, dass sich beide Seiten auf eine gemeinsame Lösung verständigt haben“, sagte Minister Dr. Philippi. „Die Vertragspartner haben sich der Verantwortung gestellt und Dialogbereitschaft gezeigt. Nach intensiven Verhandlungen konnte ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden, der den Weg für eine stabile und zukunftsorientierte Versorgung ebnet. Das zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Die Einigung gibt Hebammen und Familien Sicherheit.“
Weiterer Ausblick zur Umsetzung des Hebammenhilfevertrags
Ab April 2026 gelten die neuen Regelungen, die flexiblere Arbeitsbedingungen für Hebammen schaffen. Das Land Niedersachsen verfolgt die Entwicklung mit Interesse und setzt auf eine erfolgreiche Implementierung, um die Versorgung dauerhaft zu sichern. Weitere Anpassungen sind im Rahmen der Vertragslaufzeit bis Ende 2027 möglich.
Weitere Informationen zum Thema bietet das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung auf seiner offiziellen Website.
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