Gescher. Für den Erhalt eingetragener Denkmäler stellt das Land NRW im Jahr 2026 Fördermittel bereit. Die Stadt Gescher kann insgesamt 7.500 Euro für fachgerechte Restaurierungsarbeiten an Denkmälern vergeben. Die Fördermittel Denkmäler Gescher sind in drei Paketen zu je 2.500 Euro aufgeteilt.
Jetzt Förderung sichern: Fördermittel Denkmäler Gescher
Die Fördermittel für Denkmäler in Gescher dienen der Unterstützung von kleineren Restaurierungsmaßnahmen, die im Jahr 2026 umgesetzt werden. Insgesamt stehen 7.500 Euro zur Verfügung, die in drei Förderpaketen à 2.500 Euro vergeben werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip, das heißt, Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von eingetragenen Denkmälern im Stadtgebiet Gescher. Voraussetzung für eine Förderung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis, die vor Beginn der Maßnahme vorliegen muss. So wird sichergestellt, dass nur fach- und denkmalgerechte Restaurierungen unterstützt werden.
Antragsverfahren und Voraussetzungen
Die Antragstellung für die Fördermittel Denkmäler Gescher ist im Zeitraum vom 15. April bis zum 30. Juni 2026 möglich. Sie erfolgt ausschließlich online über ein Formular auf der Internetseite der Stadt Gescher. Dem Antrag sind beizufügen:
- Eine kurze Projektbeschreibung mit Kostenanschlag eines Handwerksbetriebs,
- eine Bestätigung, dass keine Doppelförderung in Anspruch genommen wird,
- der Nachweis, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
- und der Nachweis, dass die Umsetzung einschließlich aller erforderlichen Nachweise bis zum 31. Dezember 2026 erfolgt.
Weitere Informationen und Kontakt
Für Fragen steht die Untere Denkmalbehörde der Stadt Gescher zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 02542/60356 erreichbar. Auf der städtischen Internetseite sind weitere Details zum Förderprogramm und zum Antragsformular abrufbar.
„Wir freuen uns, dass das Land NRW die Denkmalpflege in Gescher unterstützt und somit zur Erhaltung unserer Kulturgüter beiträgt“, sagte Bürgermeisterin Anne Kortüm.
Damit Eigentümer und Eigentümerinnen von Denkmälern das Förderprogramm optimal nutzen können, bietet die Stadtverwaltung nötige Informationen und Hilfestellungen an.
Weitere Informationen zum Thema Denkmalförderung finden Leser auch auf der Seite des Landes NRW zum Denkmalschutz (Denkmalschutz NRW) sowie im Lokalbereich auf regionalupdate.de.
Fördermittel Denkmäler Gescher: Nächste Schritte und Fristen
Antragsteller sollten den Zeitraum vom 15. April bis 30. Juni 2026 für die Antragstellung nutzen, da die Fördermittel nach Eingangsdatum vergeben werden. Eine frühzeitige Planung und Einholung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis ist empfehlenswert. Die Umsetzung der Restaurierungsarbeiten muss spätestens zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer können sich bei der Stadtverwaltung informieren und ihre Anträge online stellen, um die Förderung für den Erhalt der Denkmäler in Gescher zu sichern.
