Niedersachsen. Der Bundesrat berät am 27. März 2026 über den Entwurf des Tariftreuegesetzes, das die Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes stärken soll. Mit dem Tariftreuegesetz öffentliche Aufträge will die Bundesregierung sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten oder vergleichbare Arbeitsbedingungen bieten.
Faire Arbeitsbedingungen sichern mit dem Tariftreuegesetz öffentliche Aufträge
Das geplante Bundestariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebundene Arbeitsbedingungen einhalten. Dies gilt ab einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Mehrwertsteuer für Bau- und Dienstleistungen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, die durch Unternehmen entstehen, die keine Tarifverträge anwenden und somit niedrigere Lohn- und Personalkosten haben.
Inhalte des Tariftreuegesetzes
Das Gesetz umfasst neben der Einhaltung von tariflichen Entgelten auch weitere Lohnbestandteile wie Zulagen und Weihnachtsgeld. Darüber hinaus sollen tarifliche Mindeststandards für Jahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen verbindlich abgesichert werden, wenn der Auftrag länger als zwei Monate dauert. Arbeitgeber müssen diese Bedingungen vertraglich zusichern.
Zielsetzung und Auswirkungen
Der Gesundheitsminister von Niedersachsen, Dr. Andreas Philippi, betont, dass durch das Tariftreuegesetz die Tarifbindung in Deutschland gestärkt wird und faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte gefördert werden. Er verweist zugleich auf ähnliche Initiativen in Niedersachsen, wo das Tariftreue- und Vergabegesetz entsprechend novelliert wurde. Dort sollen öffentliche Aufträge ebenfalls nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden, um fairen Wettbewerb und Schutz vor Dumpinglöhnen zu gewährleisten.
„Wer gute Arbeit leistet, hat dafür auch gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen verdient. Und davon profitieren letztlich alle“, sagte Dr. Philippi.
Die Stärkung der Tarifautonomie soll somit ein Zeichen für soziale Verantwortung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge setzen und sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Beschäftigten auswirken.
Weiterer Ausblick
Der Bundesrat wird voraussichtlich zeitnah über den Gesetzentwurf entscheiden. Parallel dazu werden in Niedersachsen konkrete Schritte unternommen, um die Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen auf Landesebene zu stärken. Die Landesregierung setzt dabei auf den „Masterplan Gute Arbeit“, der faire und auskömmliche Löhne sowie gute Arbeitsbedingungen in den Vordergrund stellt.
Weitere Informationen zum Thema Tarifbindung und Tariftreue finden Sie auf regionalupdate.de sowie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ms.niedersachsen.de und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
