Düsseldorf. Der Arzneimittelversand Verbraucherschutz Deutschland steht aktuell im Fokus, nachdem zwei Urteile des Landgerichts Köln erhebliche Defizite bei der Kontrolle ausländischer Arzneimittelversender aufgedeckt haben. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert auf Grundlage dieser Entscheidungen strengere gesetzliche Regelungen.
Sicherheitslücken beim Arzneiversand
Die Urteile vom 18. und 19. März 2026 betreffen den in den Niederlanden ansässigen Versender Apomeds B.V. Die Kammer konnte erreichen, dass diesem verboten wurde, Arzneimittel nach Deutschland zu liefern, da die erforderlichen Versandvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Dieses Verbot ist ein wichtiger Schritt, zeigt jedoch auch auf, dass viele Anbieter weiterhin ohne ausreichende Kontrollen tätig sind. Nach dem Rückzug von Apomeds B.V. werden die Aktivitäten nun von einer Plattform in Großbritannien sowie anderen Versendern übernommen.
Mangelnde Kontrolle bei grenzüberschreitenden Versendern
Die Apothekerkammer Nordrhein weist darauf hin, dass zahlreiche Anbieter ausländischer Herkunft mit ungeschultem Personal und ohne Einhaltung geltender Standards Arzneimittel nach Deutschland senden. Besonders kritisch sind sensible Medikamente wie Abnehmspritzen betroffen. Vonseiten der zuständigen Behörden in den Niederlanden finden keine ausreichenden Kontrollen statt, was Verbraucher gefährden kann.
Forderungen der Apothekerkammer Nordrhein
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, betont die Dringlichkeit gesetzlicher Maßnahmen:
„Es existieren Dutzende von Anbietern, die […] Arzneimittel nach Deutschland senden, insbesondere sensible Arzneimittel, wie etwa die Abnehmspritzen. Hier findet in den Niederlanden keine Kontrolle statt. Die Gesetzesvorschläge sind zwingend […]“
Auch Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Kammer, hebt die real existierende Gefahr hervor:
„Diese Verfahren zeigen, dass der unkontrollierte Arzneimittelversand aus den Niederlanden keine Einbildung ist, sondern eine real existierende Gefahr für jeden Verbraucher.“
Dr. Morton Douglas ergänzt, dass die geplanten Änderungen nicht gegen etablierte Versender wie DocMorris oder Shop-Apotheke gerichtet sind, sondern notwendig seien, um die Standards des europäischen Rechts umzusetzen.
- Ungelernte Mitarbeiter in Lagerhallen versenden Arzneimittel ohne Kontrolle
- Insbesondere sensible Produkte wie Abnehmspritzen sind betroffen
- Fehlende Kontrollen in den Niederlanden erhöhen Risiken
Die Apothekerkammer Nordrhein vertritt über 12.200 Apothekerinnen und Apotheker in Köln und Düsseldorf. Sie setzt sich für eine sichere Arzneimittelversorgung ein, die rund um die Uhr gewährleistet ist. Weitere Informationen zum Verbraucherschutz im Arzneimittelversand bietet die Kammer unter aknr.de. Ergänzend dazu gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verlässliche Auskünfte über sichere Arzneimittelversorgung www.bfarm.de.
Arzneimittelversand Verbraucherschutz in Nordrhein: Handlungsbedarf für Bürgerinnen und Bürger
Die aktuellen Urteile und Einsichten durch die Apothekerkammer Nordrhein verdeutlichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein durch unkontrollierte grenzüberschreitende Arzneimittelversände Risiken ausgesetzt sind. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass besonders beim Onlinekauf von Medikamenten aus dem Ausland Vorsicht geboten ist. Die Kammer setzt sich für eine wohnortnahe, sichere Versorgung ein und drängt auf rasche Gesetzesänderungen, um die bisherige Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Geplante Schritte betreffen unter anderem die Anpassung nationaler Regularien, um illegale Anbieter wirksam auszuschließen und den Verbraucherschutz zu verbessern. Damit verbunden sind auch Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene, die noch 2026 weiter verfolgt werden sollen. Ein Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes ist auch die öffentliche Aufklärung über die Risiken des internationalen Arzneimittelversands.
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