Mehr Chancen für Frauen: Niedersachsen startet neuen Förderaufruf für den Arbeitsmarkt

Anzeige

Niedersachsen setzt ein starkes Zeichen für die Gleichstellung: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat am 31. März 2026 einen neuen Förderaufruf veröffentlicht, um die Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt gezielt zu verbessern. Im Fokus stehen Projekte, die Frauen – ob aktuell erwerbstätig oder nicht – durch Beratung, Weiterbildung und regionale Vernetzung unterstützen. Ein zentraler Baustein sind dabei die bewährten „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“, deren Angebot nun landesweit ausgebaut werden kann.

Die Koordinierungsstellen: Brücke zwischen Familie und Beruf

Die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft fungieren als zentrale Anlauf- und Informationsstellen für Frauen in allen Berufsphasen. Ob Wiedereinstieg nach der Elternzeit, berufliche Neuorientierung oder Aufstieg in Führungspositionen – die Stellen bieten individuelle Beratung und initiieren passgenaue Weiterbildungsangebote.

Besonders wichtig ist ihre Rolle als Bindeglied: Sie arbeiten eng mit regionalen Unternehmensverbünden zusammen und sensibilisieren Arbeitgeber für die Potenziale weiblicher Fachkräfte sowie für familienfreundliche Arbeitsmodelle. Arbeits- und Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont: „Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft ist auf das Fachkräftepotenzial von Frauen angewiesen. Nur mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit gelingt die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.“

Finanzstarkes Programm: RIKA und der ESF+

Hinter der Förderung steht das Programm „Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt“ (RIKA). Dieses wird maßgeblich durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie Landesmittel finanziert. Für die gesamte Förderperiode von 2021 bis 2027 stehen insgesamt 42,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Dass die Mittel nun so umfassend bereitstehen, liegt auch an einem erfolgreichen Antrag Niedersachsens bei der Europäischen Kommission im März 2024. Durch die Erhöhung der ESF+-Mittel ist sichergestellt, dass die bestehenden Angebote nicht nur erhalten, sondern bis 2027 kontinuierlich erweitert werden können. Die Förderung der Chancengleichheit ist dabei als Querschnittsaufgabe in allen arbeitsmarktpolitischen Programmen der EU fest verankert.

Informationen für Antragsteller

Der Förderaufruf richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Kommunen, Vereine oder Bildungsträger), nicht direkt an Privatpersonen. Die Anträge können über die NBank gestellt werden, die drei spezifische Schwerpunkte innerhalb des RIKA-Programms unterscheidet:

  1. Qualifizierende Projekte: Fokus auf arbeitsmarktorientierte Weiterbildung.
  2. Koordinierungsstellen: Förderung der regionalen Beratungs- und Vernetzungsstellen.
  3. Besondere Projekte: Innovative Ansätze zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit.

Interessierte Organisationen finden alle relevanten Richtlinien und Antragsunterlagen online unter www.nbank.de.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel