Zwischenbilanz zur Cannabis-Legalisierung: TÜV-Verband warnt vor Risiken im Straßenverkehr

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Digitale Realität

Zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zieht der TÜV-Verband eine kritische Bilanz. Im Fokus der Kritik stehen der seit Sommer 2024 erhöhte THC-Grenzwert sowie die veränderte Verschreibungspraxis bei Medizinalcannabis. Aus Sicht der Experten hat die Neuregelung nicht zu mehr Klarheit, sondern zu einer gefährlichen Verunsicherung bei den Verkehrsteilnehmern geführt.

Kritik am 3,5-ng-Grenzwert: Sicherheit wird nur suggeriert

Mit der Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 ng/ml Blutserum wollte der Gesetzgeber eine Gleichbehandlung mit der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol erreichen. Der TÜV-Verband hält diesen Vergleich jedoch für wissenschaftlich nicht haltbar.

Im Gegensatz zu Alkohol verläuft der Abbau von THC im Körper nicht linear. Wirkstoffgehalt und individuelle Reaktion schwanken extrem, weshalb es keine verlässliche Formel gibt, wann man nach dem Konsum wieder fahrtüchtig ist. „Eine Grenzwertlogik, die Sicherheit suggeriert, wo keine ist, führt in die Irre“, warnt Fani Zaneta, Fachreferentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband.

Ein Hauptproblem aus Sicht des Verbandes: Kraftfahrer, die mit Werten bis zu 3,5 ng auffallen, müssen sich aktuell keiner Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) mehr unterziehen. Der TÜV-Verband empfiehlt daher dringend eine Überprüfung und gegebenenfalls Rücknahme des erhöhten Grenzwerts, um die Verkehrssicherheit nicht weiter zu gefährden.

Medizinalcannabis: Kein Freifahrtschein für Autofahrer

Ein weiteres Sorgenkind der Experten ist der Bereich Medizinalcannabis. Seit der Teillegalisierung hat sich ein dynamischer Markt für Online-Rezepte entwickelt. Der TÜV-Verband kritisiert, dass Cannabisblüten oft ohne persönlichen Arztkontakt und eingehende Untersuchung verschrieben werden.

Zwar ist die Einnahme von ärztlich verordnetem Cannabis legal, doch entbindet sie nicht von der Pflicht zur Fahrtüchtigkeit. „Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtschein zum Autofahren“, betont Zaneta. Werden Medikamente langfristig eingenommen, fordert der Verband eine systematische Fahreignungsbegutachtung, um sowohl den Patientenschutz als auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Forderungen für einen sichereren Straßenverkehr

Um die Unfallgefahren zu minimieren, plädiert der TÜV-Verband für einen Kurswechsel in der Drogenpolitik am Steuer:

  1. Strikte Trennung: Konsum und Fahren dürfen nicht zusammengehören – das gilt für Freizeitkonsum ebenso wie für Medizinalcannabis.
  2. Arztpflicht: Die Verschreibung von Medizinalcannabis sollte zwingend an einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient sowie die Abgabe über Präsenzapotheken gebunden sein.
  3. Aufklärung und Kontrolle: Nur durch eindeutige Regeln, bessere Aufklärung über die Wirkungsweisen und wirksame Kontrollen lässt sich das hohe Niveau der technischen und menschlichen Sicherheit im deutschen Straßenverkehr halten.

Ziel des TÜV-Verbands bleibt es, die Lebensgrundlagen und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhalten. Dafür fordert der Verein eine Rückkehr zu evidenzbasierten Standards in der Fahrerlaubnisverordnung.

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