Das Arbeitsgericht Osnabrück hat die Klagen des ehemaligen Trainergespanns Marco Antwerpen und Frank Döpper gegen den VfL Osnabrück abgewiesen. Die Trainer hatten Kündigungsschutzklage erhoben, nachdem ihnen eine versuchte Spielmanipulation vorgeworfen wurde.
Kündigungsschutzklage der Trainer
Die Kündigung von Marco Antwerpen und Frank Döpper durch den VfL Osnabrück wurde begründet mit dem Vorwurf einer versuchten Spielmanipulation. Das Arbeitsgericht erkannte die Dringlichkeit der Sache und gab dem Fall Priorität. Am 10. März 2026 fand eine Verhandlung vor der 2. Kammer des Gerichts statt, in der mehrere Zeugen zu den erhobenen Vorwürfen gehört wurden.
Beweisaufnahme und Entscheidung
Im Fokus der Beweisaufnahme stand die Frage, ob Antwerpen und Döpper Anweisungen an den Reha-Trainer gegeben hatten, einen ausgeliehenen Spieler von einem Einsatz im NFV-Pokal-Finale abzuhalten. Die Kammer stellte nach intensiver Würdigung der Zeugenaussagen fest, dass die Trainer auf unbefugte Weise in das Geschehen eingegriffen hatten, um dem VfL Osnabrück einen Vorteil zu verschaffen. Diese Erkenntnisse führten zur Abweisung der Klage und bestätigten die fristlosen Kündigungen, die am 27. Mai 2025 ausgesprochen wurden.
Rechtsmittel und mögliche Folgen
Die Urteile des Arbeitsgerichts Osnabrück sind noch nicht rechtskräftig. Antwerpen und Döpper haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen einzulegen. Dies könnte zu einer weiteren juristischen Auseinandersetzung führen, die sowohl für die Kläger als auch für den VfL Osnabrück weitreichende Konsequenzen haben könnte.
