Das Bundesjagdrecht hat den Wolf offiziell aufgenommen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt Handlungsempfehlungen für die Jagdbehörden heraus.
Neues Jagdrecht für Wölfe in Niedersachsen
Hannover. Mit der heutigen Inkraftsetzung des Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) wurde der Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen. In diesem Zuge hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Handlungsempfehlungen an die Unteren Jagdbehörden sowie Unteren Naturschutzbehörden versendet. Diese Empfehlungen sollen ein einheitliches Vorgehen sowie den Schutz des Wolfes sicherstellen.
Einheitliche Vorgehensweise für Jagdbehörden
Die Handlungsempfehlungen wurden erstmals im Rahmen der AG Wolfsmanagement des „Dialogforums Weidetierhaltung und Wolf“ verschiedenen Institutionen, darunter Natur- und Tierschutzverbände sowie die Landesjägerschaft, vorgestellt. Ziel ist ein koordiniertes und sachgerechtes Handeln der Behörden, um den Erhaltungszustand des Wolfes zu sichern und gleichzeitig die Ansprüche der Weidetierhaltung zu berücksichtigen.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Jagd im Falle von wolfsbedingten Schäden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Ein sogenanntes „jagdrechtlich modifiziertes Schnellabschussverfahren“ wird eingeführt. Dies bedeutet, dass nach einem bestätigten Schadensereignis und der Überwindung eines zumutbaren Herdenschutzes die Jagd möglich ist. Diese Einschätzung muss durch einen von der zuständigen Behörde oder dem Land bestellten Sachverständigen erfolgen. Die Jagd ist dann beendet, sobald ein Wolf innerhalb des definierten Radius erlegt wurde.
Informationen für die Jagdausübung
Zur Unterstützung der Jagdbehörden wurden in der Handlungsempfehlung auch häufige Fragen (FAQ) zusammengetragen, um eine klare Orientierung zu bieten. Weitere Details sowie der vollständige Text der Handlungsempfehlung werden in Kürze auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
Das Ministerium appelliert an alle Beteiligten, die neuen Regelungen ernst zu nehmen und sich weiterhin um einen konstruktiven Dialog im Hinblick auf das Wolfsmanagement zu bemühen.
