Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt vor einer geplanten Neuregelung zu Zweigapotheken, die die Arzneimittelversorgung gefährden könnte. Präsident Thomas Preis fordert den Bundestag auf, die Neuregelung ersatzlos zu streichen.
Kritik an der Neuregelung
Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung, die im Rahmen des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) diskutiert wird, sorgt für eine breite Besorgnis unter Branchenvertretern. Die ABDA sieht die Maßnahmen als unnötig und könnte die Qualität der Arzneimittelversorgung in Deutschland negativ beeinflussen. Thomas Preis, Präsident der ABDA, äußerte sich deutlich kritisch: „Eine Neuregelung für Zweigapotheken ist nicht notwendig, denn sie verbessert die Versorgungssituation nicht. Im Gegenteil: Sie ist patientenfeindlich.“
Folgen für die Patientenversorgung
Preis verdeutlicht, dass die neuartigen Zweigapotheken im Vergleich zu vollwertigen Apotheken erhebliche Einschränkungen aufweisen. So könnten sie keine Ausgangsstoffprüfungen im Labor durchführen und viele rezeptpflichtige Arzneimittel nicht herstellen. Aufgrund dieser Mängel entstünde ein gravierendes Problem, insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Menschen auf gut ausgestattete Apotheken angewiesen sind. „Was die Menschen in ländlichen Regionen gerade nicht brauchen, sind abgespeckte Abgabestellen, sondern vollwertige Apotheken“, so Preis weiter.
Verbraucher- und Patientenschutz in Gefahr
Besonders besorgt zeigt sich die ABDA über die möglichen langfristigen Auswirkungen der Neuregelung auf den Verbraucher- und Patientenschutz. Preis warnt, dass das Fremd- und Mehrbesitzverbot untergraben wird, wenn mehrere Betriebserlaubnisse für Hauptapotheke und Zweigapotheken vergeben werden. Derzeit darf ein Apotheker maximal vier Betriebstätten mit einer einzigen Erlaubnis führen und trägt die volle Verantwortung. „Mit mehreren Betriebserlaubnissen würde dieses Verbraucherschutzprinzip unnötig juristisch auf dem Prüfstand stehen“, erklärt er.
Die ABDA fordert daher dringend die erforderlichen Maßnahmen, um die Qualität der Arzneimittelversorgung zu sichern. Dazu gehört auch die ersehnte Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro Arzneimittel, um die finanzielle Stabilität der Apotheken zu gewährleisten.
Aktuell gibt es in Deutschland 16.601 öffentliche Apotheken, wobei nur 9 Zweigapotheken existieren, die aufgrund eines festgestellten Versorgungsnotstands betrieben werden dürfen. Preis macht deutlich, dass starke Vollapotheken notwendig sind, um die Bedürfnisse der Patienten zu decken und die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft sicherzustellen.
