Für Kinder, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht. Die Anmeldungen an den städtischen Grundschulen können vom 4. bis 7. Mai 2026 erfolgen.
Anmeldung für Grundschulkinder
Ab dem 1. August 2027 ist für alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, die Schulpflicht an den Grundschulen der Stadt Cloppenburg zu erfüllen. Die Anmeldung erfolgt in der Zeit vom 4. bis 7. Mai 2026.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die zukünftigen „ABC-Schützen“ mitzubringen, sowie die erforderlichen Unterlagen: Geburtsurkunde oder Stammbuch, einen Nachweis über den Masernschutz und gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung bei getrenntlebenden Eltern. Für getaufte Kinder ist zudem eine Taufbescheinigung notwendig.
Termine und Orte der Anmeldungen
Die städtischen Grundschulen nehmen an folgenden Terminen die Anmeldungen entgegen:
- Grundschule St. Andreas (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 04. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Grundschule St. Augustinus (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 04. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Antonius von Padua – Grundschule Bethen (kath. Bekenntnisschule):
Dienstag, 05. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Grundschule Emstekerfeld (kath. Bekenntnisschule):
Donnerstag, 07. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr - Grundschule Galgenmoor (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 04. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Paul-Gerhardt-Schule (evangelische Bekenntnisschule):
Montag, 04. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Wallschule (Schule für Schüler*innen aller Bekenntnisse):
Montag, 04. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Besondere Regelungen für „Kann-Kinder“
Auf Antrag können auch jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, sofern sie die körperliche und geistige Reife mitbringen. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ unterliegen der Schulpflicht. Kinder, die jedoch nicht ausreichend entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden und müssen gegebenenfalls einen Schulkindergarten besuchen. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Teilnahme an speziellen Sprachfördermaßnahmen im Jahr vor der Einschulung verpflichtend.
