Ab 2026 gelten neue steuerliche Freibeträge für Ehrenamtliche in Deutschland. Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden angehoben, um das ehrenamtliche Engagement zu fördern.
Erhöhung der Pauschalen für Ehrenamtliche
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert über die aktuellen Änderungen für Ehrenamtliche in Deutschland. Zum Jahr 2026 wurden die Freibeträge für die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr, während die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro angehoben wird. Diese Erhöhungen zielen darauf ab, finanzielle Anreize für ehrenamtliches Engagement zu schaffen.
Eckpunkte der neuen Steuererleichterungen
Für die Inanspruchnahme dieser Freibeträge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Übungsleiterpauschale gilt für Tätigkeiten, die pädagogisch, künstlerisch oder pflegend ausgerichtet sind. Ferner muss die Tätigkeit nebenberuflich und für gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen ausgeübt werden. Im Gegensatz dazu kann die Ehrenamtspauschale auch für nicht-pädagogische Tätigkeiten in ähnlichem Rahmen genutzt werden. Da sich in Deutschland laut Statista fast 17 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren, können viele davon von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Besonders im Sportbereich sind zahlreiche Übungsleiter, von denen die meisten nicht hauptberuflich tätig sind, auf diese Pauschalen angewiesen.
Steuerliche Implikationen bei Überschreitung der Pauschalen
Wer jedoch mit seiner Aufwandsentschädigung die pauschalen Grenzen überschreitet, muss den übersteigenden Betrag versteuern. Dabei greift der persönliche Steuersatz der betroffenen Person. Abschließend ist es zu erwähnen, dass auch Kosten, die aus der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sind. Es ist zu beachten, dass für dieselbe Tätigkeit nicht beide Pauschalen gleichzeitig in Anspruch genommen werden können, jedoch für verschiedene Tätigkeiten auch beide Pauschalen genutzt werden dürfen.
Der VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit mehr als 1,3 Millionen Mitgliedern. Das Hauptziel ist es, die Mitglieder bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung und der Beantragung von Steuerermäßigungen zu unterstützen.
