Rechtsgrundlage für die Erhebung des Tourismusbeitrages ist die Satzung der Stadt Wittmund über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 15. Dezember 2017. Mit dem Beitrag sollen Einnahmen erzielt werden, die für die Erhaltung und Verbesserung der touristischen Einrichtungen in der Stadt dringend erforderlich sind.
Erfassungsbögen können jetzt online eingereicht werden
Ab sofort ist es möglich, die Erfassungsbögen für den Tourismusbeitrag online einzureichen. Betroffen sind sowohl Vermieterinnen und Vermieter als auch Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Personen, die Immobilien vermieten oder verpachten. Für jede dieser Gruppen steht ein eigener Online-Erfassungsbogen zur Verfügung, der über die Formularseite der Stadt Wittmund aufgerufen werden kann.
Die vollständige Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund kann auf der städtischen Website eingesehen werden. Fragen zur Erhebung des Tourismusbeitrages beantwortet die zuständige Fachabteilung der Stadtverwaltung Wittmund.

