Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil weitreichende Unterlassungsansprüche der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) gegen die ARD zurückgewiesen. Dies bedeutet, dass zentrale Inhalte der ARD-Berichterstattung unverändert online bleiben.
Unterlassungsklage der DESG scheitert
In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht Hamburg die Unterlassungsansprüche der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) gegen die ARD in vielen Punkten zurückgewiesen. Die ARD hatte am 9. Februar 2026 über wichtige Themen rund um den Eisschnelllauf und das Olympiateam in Deutschland berichtet. Die Klage, die in vier von fünf Punkten keinen Erfolg hatte, betrifft die Berichterstattung über die finanziellen Belastungen, die Athleten durch den Verband auferlegt werden.
Wichtige Inhalte bleiben aufrecht
Infolge des Gerichtsbeschlusses bleiben folgende Inhalte der ARD-Berichterstattung online: Athleten des Nationalkaders müssen ihre Teamkleidung teilweise selbst finanzieren und zahlen regelmäßig Gebühren, die von ihrem Verband erhoben werden. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass sie Teil eines olympischen Teams sind.
Zusätzlich sind die Haushaltspläne des DESG-Präsidenten während einer Mitgliederversammlung im Mai 2025 zurückgehalten worden, und die Sitzung wurde im Alleingang abgebrochen. Dieses Verhalten hat die Berichterstattung der ARD maßgeblich geprägt und die Glaubwürdigkeit der DESG infrage gestellt. Laut ARD-Informationen müssen Athleten Gebühren zwischen 150 Euro und bis zu 2000 Euro tragen, was aus verbandsinternen Unterlagen hervorgeht. Diese Zahlen werfen ein besorgniserregendes Licht auf die finanzielle Situation der Athleten.
Reaktionen auf das Urteil
ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky begrüßt das Urteil des Landgerichts und sieht die Berichterstattung durch den Beschluss gestärkt. Er betont, dass die Kritik des DESG-Präsidenten sowie das Verhalten des Verbandes in Bezug auf die Pressekonferenz der ARD-Journalisten nicht zu Rechtfertigungen führen sollten. Der Vorwurf, Journalisten von der Pressekonferenz fernzuhalten, wird als weitere Diskrepanz zwischen den Berichten und den offiziellen Positionen der DESG gewertet.
Das Urteil zeigt somit nicht nur die Relevanz der ARD-Berichterstattung, sondern auch die notwendigen Herausforderungen, mit denen Sportverbände bezüglich ihrer Transparenz und finanziellen Verantwortlichkeit konfrontiert sind.
