Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) äußert in ihrer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erheblichen Protest gegen die geplanten Sparmaßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke betont die Notwendigkeit, die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig zu gestalten.
BPtK kritisiert Einsparpläne im Gesundheitswesen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) den aktuellen Sparplänen des Bundesministeriums für Gesundheit scharfe Kritik entgegengesetzt. Während die Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wichtig sei, dürften dabei nicht die zukunftsfähige Qualität der Gesundheitsversorgung und die Belastungen der Beitragszahler*innen vernachlässigt werden, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.
„Die effiziente Versorgung psychisch erkrankter Menschen ist entscheidend. Im vertragsärztlichen Sektor werden 97 Prozent der Behandlungsfälle für nur 16 Prozent der Kosten versorgt. Daher ist es unerlässlich, die ambulante Versorgung in den Vordergrund zu stellen“, so Benecke. Sie fordert daher von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen, um die Situation zu verbessern.
Forderungen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung
Die BPtK hat konkrete Forderungen geäußert, die eine Abkehr von den gegenwärtigen Sparplänen anstreben. Erstens wird gefordert, dass die versicherungsfremden Leistungen für Bezieher*innen der Grundsicherung vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Dies würde die GKV-Beitragszahler*innen bereits im Jahr 2027 um rund 12 Milliarden Euro entlasten.
Darüber hinaus müsse die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen weiterhin außerhalb der medizinischen Grundversorgung (MGV) gemäß § 87d Absatz 4 SGB V vollständig sichergestellt werden. „Psychotherapeutische Leistungen sind essentiell und sollten nicht unter einer unreflektierten Kostenbremse leiden“, erklärt Benecke. Auch die Schaffung zusätzlicher Behandlungsplätze für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche sei notwendig.
Schließlich fordert die BPtK auch die Beibehaltung strukturell wirksamer Maßnahmen wie Zuschläge für Kurzzeittherapien sowie Regelungen für Terminvergabe nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz. Diese Maßnahmen sind für eine nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland unerlässlich und sollten nicht in das Risiko von Einsparungen geraten.
Ausführliche Stellungnahme der BPtK
Die detaillierte Bewertung der im Referentenentwurf enthaltenen Regelungsvorschläge ist in der offiziellen Stellungnahme der BPtK nachzulesen. Darin wird eine umfassende Analyse der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland dargestellt.

