Unterhaltsvorschuss: Systemprobleme statt Spardiskussion

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Die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss reichen laut ISUV nicht aus. Stattdessen wird eine ehrliche Auseinandersetzung mit den strukturellen Problemen des Unterhaltsrechts gefordert.

Rückholquote ist kein Einzelfallproblem

Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss sind zwischen 2016 und 2024 von 0,86 auf 3,24 Milliarden Euro nahezu vervierfacht. Auch die Betroffenenzahlen sind gestiegen: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf den Vorschuss angewiesen sind, hat sich im gleichen Zeitraum verdoppelt. Während der Staat nur zwischen 15 und 20 Prozent der ausgelegten Beträge von Unterhaltspflichtigen zurückholt, wird fälschlicherweise die niedrige Rückholquote als Hauptproblem angesehen.

Strukturelle Defizite im Fokus

Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des ISUV, erklärt, dass die Rückholquote oft irreführend interpretiert wird. Sie sei kein Zeichen dafür, dass Unterhaltspflichtige nicht zahlen wollen, sondern verdeutliche die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen sich viele dieser Personen befinden. Häufig verfügen sie nicht über ausreichendes Einkommen oder leben unterhalb des Selbstbehalts. Der Staat versucht in diesen Fällen, auf nicht vorhandenes Einkommen zuzugreifen.

Die tatsächlichen Herausforderungen liegen in den Rahmenbedingungen: Mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unzureichende Betreuungsinfrastruktur und ein Unterhaltsrecht, das den Lebensrealitäten moderner Trennungsfamilien nicht gerecht wird. Gerade Eltern, die ihre Kinder alleine betreuen, kämpfen häufig mit der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung, was ihre Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung erschwert.

Neuausrichtung des Systems gefordert

Der ISUV fordert eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts. Dazu gehört eine detailliertere Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse beider Elternteile sowie Investitionen in die Betreuungsinfrastruktur. Der Verband plädiert für ein System, in dem sowohl beide Elternteile Betreuung leisten als auch Unterhalt zahlen, um so die wirtschaftliche Eigenständigkeit von getrennt lebenden Eltern zu fördern.

„Kinder sind keine Haushaltsposition“, betont Ulbrich. Der ISUV sieht die Notwendigkeit, nicht nur über schärfere Durchsetzungsmaßnahmen im Unterhaltsrecht zu diskutieren, sondern ein gerechteres System zu entwickeln. Das Ziel muss sein, dass der Unterhaltsvorschuss nicht länger als Ersatzleistung für strukturelle Defizite herhalten muss.

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