Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Landtag

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Die niedersächsische Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Ziel ist eine waidgerechte Jagd in Einklang mit Tierschutz und Hochwasserschutz.

Weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung

Am Montag hat das niedersächsische Kabinett beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) in den Landtag einzubringen. Der Entwurf folgt auf eine Anhörung von Verbänden und Institutionen und zielt darauf ab, die Jagd in Niedersachsen praktikabler zu gestalten. Ein zentrales Anliegen der Novelle ist der Abbau bürokratischer Vorgaben. So sollen die jährlichen Abschusspläne für Rehwild, die bisher von den untersten Jagdbehörden genehmigt werden mussten, abgeschafft werden. Diese Belange können lokal durch die Jagdausübenden besser geregelt werden, was die Eigenverantwortung stärkt.

Moderne Regelungen für den Tierschutz

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Tierschutzes. So wird der Einsatz von Totfanggeräten, außer für das Ei-Abzugseisen gegen Steinmarder, künftig untersagt. Das soll verhindern, dass Raubwild unter unzureichenden Bedingungen gefangen wird. Zudem wird die Baujagd mit Hunden in Naturerdbauten verboten, um Verletzungen bei den Hunden zu vermeiden. Die Jagdhunde können durch die enge Umgebung in Gefahr geraten, was die Sicherheit der Tiere gefährdet. Stattdessen bleibt die Baujagd mit Hunden im Kunstbau, wo Sicherheitsstandards gewährleistet sind, erlaubt.

Zusätzlich sollen wildernde Hunde jetzt nur noch eingefangen und nicht mehr getötet werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Population der wildernden Katzen weiter einzuschränken, indem die Tötung nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Stärkung des Hochwasserschutzes durch Nutria-Bekämpfung

Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf dem Hochwasserschutz. Durch das wachsende Nutria-Aufkommen besteht ein Risiko für die Stabilität von Uferböschungen und Deichen. Deshalb verpflichtet der neue Gesetzentwurf Revierinhaber dazu, die Nutria ausreichend zu bejagen, andernfalls müssen sie den Zugang von Fachleuten dulden, die die Situation auf Anordnung der Jagdbehörde klären.

Die Ministerin für Tierschutz und Jagd, Miriam Staudte, betonte, dass dieser Gesetzentwurf die Bedürfnisse des Tierschutzes mit einer waidgerechten Jagd in Einklang bringe und somit die Akzeptanz in der Gesellschaft fördern könnte. Der Entwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt und soll zeitnah in Kraft treten.

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