Im Zuge der Digitalisierung gibt es neue Regelungen zum Grad der Behinderung (GdB). Betroffene profitieren von erleichterten Antragsverfahren und einer neuartigen Bewertung der Auswirkungen ihrer Einschränkungen auf den Alltag.
Änderungen in der GdB-Bewertung
Der Grad der Behinderung (GdB) wird künftig nach neuen Maßstäben bewertet, die ab 2026 flächendeckend greifen. Der Fokus verschiebt sich von reinen Diagnosen hin zu den Auswirkungen gesundheitlicher Einschränkungen auf den Alltag. Dies bedeutet, dass ärztliche Unterlagen nun detaillierte Beschreibungen der funktionalen Einschränkungen enthalten müssen. Beispielsweise sollten chronische Beschwerden und deren Einflüsse auf Beruf und Mobilität umfassend dokumentiert werden, damit die Betroffenen adäquat eingestuft werden können.
Digitale Steuererleichterungen
Die Antragstellung für die steuerliche Behinderten-Pauschale wird vereinfacht, ohne dass Einzelbelege erforderlich sind. Der Pauschbetrag schwankt je nach GdB zwischen 384 und 2.840 Euro und kann in besonderen Fällen bis zu 7.400 Euro betragen. Ein zentraler Aspekt dieser Reform ist die elektronische Datenübermittlung von den Versorgungsämtern an die Finanzverwaltung. Dies reduziert den Dokumentationsaufwand für die Betroffenen erheblich. Dennoch bleibt es notwendig, die Steuer-ID beim Versorgungsamt zu hinterlegen, um von den digitalen Neuerungen profitieren zu können.
Relevanz für Steuerzahler
Durch diese Neuerungen wird die Steuererklärung für viele einfacher, da die Nachweispflichten stark reduziert werden. Dennoch ist es entscheidend, den steuerlichen Pauschbetrag aktiv zu beantragen, da dieser nicht automatisch gewährt wird. Lohi-Experte Tobias Gerauer weist darauf hin, dass Steuerzahler genau prüfen sollten, ob die Entlastungen in ihrem Steuerbescheid berücksichtigt wurden. Bei Fehlern muss innerhalb von vier Wochen ein Einspruch eingelegt werden. Daher ist es ratsam, die entsprechenden Feststellungsbescheide aufbewahren.
Die Firmenstrategie der Lohnsteuerhilfe Bayern betont, dass ein GdB ab 20 bereits Anspruch auf steuerliche Vorteile gewährt. Ab einem GdB von 50 steigen die Vorteile erheblich, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Bezug auf Kündigungsschutz und Urlaubsansprüche. Es lohnt sich also, die eigenen Ansprüche zu überprüfen und gegebenenfalls aktiv zu werden.

