Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert Bedenken zur Verabschiedung des Düngegesetzes. Die aktuelle Regelung berücksichtigt nicht ausreichend die Notwendigkeit zur Entbürokratisierung.
Kritik am Düngegesetz
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, fordert eine umfassende Überarbeitung des kürzlich verabschiedeten Düngegesetzes. Während die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz aufgehoben wurde, kritisiert sie die Beibehaltung der Ermächtigung zur Regelung des Nährstoffmanagements im Rahmen der Düngeverordnung. Diese Regelung sei sowohl überflüssig als auch hinderlich für die angestrebte Entbürokratisierung.
Ermächigungen unter Kritik
Sabet bemängelt insbesondere die neu eingeführte Monitoringverordnung, die viel zu weit gehe und zusätzlich zu den bereits bestehenden bürokratischen Hürden führe. “Eine Ermächtigung für weitere bilanzielle Anforderungen ist weder rechtlich notwendig noch entspricht sie dem Ziel, die administrative Belastung für die Betriebe zu verringern”, so Sabet. Die geforderten Datenabfragen und -austausch würden die Betriebe zusätzlich belasten und stünden im Widerspruch zu den Bemühungen um Bürokratieabbau.
Forderung nach konkreten Maßnahmen
Ein zentraler Punkt in der Diskussion um das Düngegesetz ist die Schaffung von Verursachergerechtigkeit, die das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) anstrebt. Sabet betont, dass dieser Auftrag zwar grundsätzlich unterstützenswert sei, jedoch konkreter gefasst werden müsse. „Betriebe, die nachweislich wasserschonend wirtschaften, sollten von zusätzlichen Verpflichtungen befreit werden,” erklärt sie und spricht sich für gezielte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren aus. Diese solle sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erfolgen, um den Bedürfnissen der Landwirte gerecht zu werden.

