Heizungsgesetz: 7 Millionen Tonnen CO2 durch Wegfall

Anzeige

Der Wegfall des Heizungsgesetzes führt bis 2030 zu erheblichen CO2-Emissionen in Deutschland. Eine neue Studie belegt, dass die Treibhausgasemissionen um bis zu 7 Millionen Tonnen steigen könnten.

Wegfall des Heizungsgesetzes hat gravierende Auswirkungen

Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm beleuchtet die Konsequenzen des § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz. Der Wegfall dieser Regelung könnte bis 2030 Treibhausgas-Mehremissionen in Höhe von bis zu 7 Millionen Tonnen CO2 im deutschen Gebäudebestand verursachen.

Die Untersuchung, die im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) durchgeführt wurde, legt erstmals die klimapolitischen Folgen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) und der Abschaffung der 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien beim Heizungstausch offen.

Kritik am aktuellen Ansatz zur Sanierung

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG, betont, dass marktgetriebene Ansätze, wie steigende CO2-Preise oder der Einsatz von Wärmepumpen, nicht ausreichen, um die entstehende Klimaschutzlücke zu schließen. Eine signifikante Erhöhung der energetischen Sanierungen sei notwendig, um Energiekosten zu senken und Immobilienwerte zu sichern. Hinrichs fordert, dass wer das Heizungsgesetz abschafft, auch entsprechende Maßnahmen zur Stärkung der energetischen Sanierungen ergreifen muss.

Notwendige Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen

Laut der Studie wären ab 2026 jährlich über 190.000 zusätzliche vollsanierte Wohneinheiten oder rund 380.000 Einzelmaßnahmen erforderlich, um die Mehremissionen auszugleichen. Bis 2029 steigt dieser Bedarf auf 435.000 Vollsanierungen oder nahezu 930.000 Einzelmaßnahmen pro Jahr. Im Jahr 2025 wurden bereits 260.000 Wohneinheiten saniert, die Sanierungsquote liegt derzeit bei 0,67 %. Um die Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine jährliche Sanierungsquote von mindestens 2 % notwendig.

Die Studie bietet konkrete Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele, darunter einen „Worst-Performing-Building-Bonus“ für Einzelmaßnahmen und eine Anhebung der steuerlichen Abschreibung nach § 35c EStG von 20 auf 30 Prozent. Auch eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen nach dem Gebäudekauf wird empfohlen.

Die vollständige Studie ist auf der Webseite des BuVEG verfügbar (hier).

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel