Terrassengebühren in Niedersachsen und Bremen stark unterschiedlich

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Eine neue Analyse des Bundes der Steuerzahler zeigt massive Unterschiede bei den Terrassengebühren in Niedersachsen und Bremen. Während einige Kommunen auf gesonderte Gebühren verzichten, müssen andere ihre Gastronomiebetriebe stark belasten.

Terrassengebühren variieren stark

Der Bund der Steuerzahler hat vor dem Hintergrund der bevorstehenden Hauptsaison für die Außengastronomie die Terrassengebühren von 65 großen Städten in Niedersachsen sowie Bremen und Bremerhaven untersucht. Die Ergebnisse sind vor allem eines: vielfältig. In einigen Städten werden überhaupt keine gesonderten Gebühren erhoben, während in anderen Gemeinden bis zu 1.645 Euro fällig werden.

Empfehlungen zur Entlastung der Gastronomen

Die Analyse zeigt, dass in den betrachteten Kommunen mit einer erhobenen Terrassengebühr durchschnittlich 480 Euro für die Hauptsaison, die von Mai bis September dauert, anfallen. Besonders kostengünstig ist es in Nordenham, wo die Gebühr nur 37 Euro beträgt. Mehrere Städte, darunter Lohne und Verden, liegen ebenfalls deutlich unter 300 Euro. Diese Ergebnisse stützen den Appell des BdSt, Gebühren zu reduzieren oder gänzlich zu streichen, um die Innenstädte zu beleben.

Die höchsten Gebühren und ihre Auswirkungen

In Laatzen, wo die Terrassengebühr mit 1.645 Euro die höchste im Vergleich ist, ist der Grund für die exorbitanten Kosten auf eine Änderung der Gebührensatzung im Jahr 2016 zurückzuführen. In der Landeshauptstadt Hannover müssen Gastronomen 1.477 Euro bezahlen, gefolgt von Hildesheim mit 1.125 Euro. Der Bund der Steuerzahler betont, dass viele Städte dringend nach kreativen Lösungen zur Belebung der Innenstädte suchen, und hier ein Verzicht auf Terrassengebühren eine sinnvolle und kostengünstige Option wäre.

Erfreulich ist, dass rund ein Fünftel der betrachteten Kommunen, darunter Garbsen und Aurich, ganz auf die Erhebung dieser Gebühren verzichten. Ein solcher Schritt würde nicht nur die Gastronomie unterstützen, sondern auch die kommunalen Einnahmen nur geringfügig mindern, da die Gebühren oft einen verschwindend geringen Teil der Gesamteinnahmen ausmachen.

Für weitere Informationen über die Terrassengebühren sowie die bundesweiten Vergleiche kann die offizielle Webseite des Bundes der Steuerzahler besucht werden.

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