Nordhorn plant nachträgliche Grundsteuersenkung

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Die Stadt Nordhorn beabsichtigt, die Grundsteuer nachträglich zu senken. Dies wurde in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29. April 2026 beschlossen, mit dem Ziel, zeitnah einen Nachtragshaushalt aufzustellen.

Plan zur Grundsteuersenkung

Die Diskussion über die nachträgliche Senkung der Grundsteuer in Nordhorn wurde durch einen Antrag der Gruppe CDU/FDP angestoßen. Während der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde ein Fahrplan für die Umsetzung der Grundsteuersenkung festgelegt. Der Ausschuss schlägt vor, die im Haushalt 2026 vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer umgehend zurückzunehmen. Zudem wird eine Sondersitzung des Rates angeregt, die bereits für den 19. Mai 2026 anberaumt ist.

Nächste Schritte zum Nachtragshaushalt

In der Sondersitzung soll die Stadtverwaltung damit beauftragt werden, einen Nachtragshaushalt zu erstellen, der die Grundsteuersenkung berücksichtigt. Falls der Rat diesem Plan zustimmt, soll die endgültige Entscheidung über den Nachtragshaushalt und die Senkung der Grundsteuern noch vor den Sommerferien erfolgen. Dies würde den Bürger*innen der Stadt eine Entlastung bringen und die bereits gezahlten Grundsteuern für das Jahr 2026 automatisch verrechnen.

Öffentliche Bekanntmachung und Verrechnung

Nach dem Beschluss des Rates müssen die weiteren Abläufe strikt eingehalten werden. Der Nachtragshaushalt muss der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Zudem ist eine öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung erforderlich. Dies bedeutet, dass die Verrechnung der Grundsteuern im vierten Quartal 2026 im Rahmen der regulären Zahlungsläufe erfolgen soll. Die Bürger*innen von Nordhorn müssen sich nicht selbst um die Verrechnung kümmern, da dieser Prozess automatisch ablaufen wird.

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