Widerspruch gegen LNG-Terminal in Mukran eingelegt

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigung für das LNG-Terminal in Mukran eingelegt. Die Genehmigung läuft bis 2043, verweigert jedoch eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung.

Behörde erteilt rechtlich fragwürdige Genehmigung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) Widerspruch gegen die kürzlich erteilte Änderungsgenehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals in Mukran eingelegt. Diese Genehmigung erlaubt den Betrieb bis Ende 2043, ohne dass die ursprünglich geplante Landstromversorgung umgesetzt wird. Die DUH sieht erhebliche Mängel und die Verletzung geltenden Rechts. Insbesondere wurde eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht durchgeführt, die die Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Bevölkerung analysieren sollte.

Risiken durch langfristigen Betrieb ohne Umweltprüfung

Die geplante Nutzung von Bordgeneratoren anstelle einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) birgt nach Ansicht der DUH gravierende Umwelt- und Sicherheitsrisiken. Der Einsatz von Dieselmotoren und Heizkesseln über einen langen Zeitraum könnte negative Folgen für die Umwelt mit sich bringen. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich kritisch: „Mit dieser Genehmigung umgeht das StALU grundlegende Umweltstandards. Der ursprünglich vorgesehene Landstromanschluss war nicht ohne Grund Teil der ursprünglichen Genehmigung.“

Forderung nach rechtlicher Überprüfung und UVP

Die DUH fordert das StALU VP auf, eine umfassende rechtliche und fachliche Überprüfung der Änderungsgenehmigung vorzunehmen und unverzüglich eine vollständige UVP nachzuholen. Das Versäumnis einer Umweltprüfung könnte weitreichende rechtliche Folgen haben. Müller-Kraenner betonte, dass solche grundlegenden Änderungen nicht ohne Prüfung der Umweltfolgen hingenommen werden dürfen. Sollten keine adäquaten Maßnahmen ergriffen werden, prüft die DUH weitere rechtliche Schritte.

Hintergrund ist, dass die Deutsche Regas im April 2024 eine Genehmigung für den Betrieb von LNG-Terminalschiffen im Hafen Mukran erhalten hat. Diese Genehmigung wurde unter dem LNG-Beschleunigungsgesetz ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt, obwohl der Bau und Betrieb einer KWK-Anlage mit Landstromanschluss vorgesehen war. Mit der am 13. April 2026 erteilten Änderungsgenehmigung wird der Betrieb der Terminalschiffe nun langfristig ohne eine solche Anlage ermöglicht.

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