Interessenbekundung für Suchtberatung im Kreis Coesfeld

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Der Kreis Coesfeld startet ein Interessenbekundungsverfahren zur Suchtberatung und -prävention für die Jahre 2027 bis 2031. Träger können sich bis zum 1. Juli 2026 bewerben und Fördermittel beantragen.

Aufruf zur Teilnahme am Verfahren

Am 15. Mai 2026 hat der Kreis Coesfeld offiziell zu einem Interessenbekundungsverfahren aufgerufen. Gesucht werden geeignete Träger, die ein umfangreiches Angebot zur Suchtberatung und Suchprävention schaffen wollen. Dieses Angebot soll von 2027 bis 2031 zur Verfügung stehen und umfasst Beratungs- und Fachstellen in Coesfeld, Dülmen sowie Lüdinghausen.

Fördermittel für qualifizierte Angebote

Die Bewerber, die den Anforderungen gerecht werden, können umfangreiche Kreis- und Landesmittel zur Förderung ihrer Projekte beantragen. Neben den bestehenden Trägern sind auch andere freie und gemeinnützige Organisationen eingeladen, ihre Interessen zu bekunden. Die Auswahl der besten Angebote erfolgt durch das Gesundheitsamt, wobei verschiedene Gütekriterien zur Anwendung kommen.

Fristen und weitere Informationen

Die Frist für die Antragsstellung endet am 1. Juli 2026. Alle notwendigen Unterlagen sowie detaillierte Informationen zum gesamten Verfahren sind auf der offiziellen Homepage des Kreises Coesfeld abrufbar. Interessierte sind eingeladen, den Link zu nutzen und sich über die Möglichkeiten zur Teilnahme zu informieren: https://www.coe.de/interessenbekundung.

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