Am 18. und 20. Mai 2026 wird das Schöffengericht in Bad Iburg eine öffentliche Verhandlung führen. Im Mittelpunkt stehen zwei Angeklagte, die Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen bekommen.
Details zur Verhandlung
Die öffentliche Sitzung des Schöffengerichts findet am 18. Mai 2026 um 9:00 Uhr im Saal Bibliothek (ehemals Saal 126) statt. Die Fortsetzung ist für den 20. Mai 2026 ebenfalls um 9:00 Uhr geplant.
Im Rahmen der Verhandlung stehen eine 54-jährige Frau und ein 61-jähriger Mann aus Bad Rothenfelde vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Insolvenzverschleppung erhoben und dem älteren Angeklagten zusätzlich gewerbsmäßigen Betrug in sechs Fällen vorgeworfen. Ebenfalls wird ihm die Verleitung zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt zur Last gelegt.
Vorwurf der Insolvenzverschleppung
Die Anklage besagt, dass die 54-Jährige formell die alleinige Geschäftsführerin einer in Bad Rothenfelde ansässigen GmbH war, die im Handel mit Kühlfahrzeugen tätig war. Tatsächlich soll jedoch der Mitangeklagte diese Verantwortung übernommen haben. Ab April 2022 soll die GmbH dauerhaft zahlungsunfähig und überschuldet gewesen sein, während der 61-Jährige weiterhin Kühlfahrzeuge verkaufte und Anzahlungen entgegennahm.
Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass der Angeklagte damit rechnete, dass die verkauften Fahrzeuge nicht geliefert werden könnten und die geleisteten Anzahlungen nicht zurückgezahlt werden würden. Stattdessen seien diese Gelder zur Begleichung vorheriger Schulden verwendet worden.
Schwere Vorwürfe gegen die Angeklagten
Ein weiterer zentraler Vorwurf betrifft die Lieferung eines Kühlwagens im Mai 2023. Der Angeklagte soll diesen an eine Käuferin im Landkreis Vorpommern-Greifswald ausgeliefert haben, obwohl er das Fahrzeug bereits zuvor an einen anderen Käufer verkauft hatte. Gegenüber der neuen Käuferin habe er fälschlicherweise erklärt, die Fahrzeugpapiere seien bereits auf dem Postweg zu ihr. Diese falsche Information führte dazu, dass die Käuferin eine falsche Versicherung an Eides Statt abgab.
Die Ermittlungen ergaben, dass beiden Angeklagten die vorangegangene Zahlungsunfähigkeit der GmbH spätestens seit April 2022 bekannt war. Trotz laufender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurde der Insolvenzantrag erst im Februar 2024 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die GmbH mit über 172.000 Euro überschuldet.
Für die Sitzung am 18. Mai 2026 sind neben den Angeklagten auch sieben Zeugen geladen, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen sollen.

