Die geplanten Änderungsanträge zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ernten scharfe Kritik vom AOK-Bundesverband. Insbesondere die neuen Regelungen zu Rabattverträgen für Biosimilars und zu pharmazeutischen Dienstleistungen sorgen für Besorgnis.
Schwere Bedenken wegen geplanter Änderungen
Die kürzlich veröffentlichten Änderungsanträge zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) rufen beim AOK-Bundesverband erhebliche Bedenken hervor. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende der AOK, äußert sich kritisch zu den Änderungen, die den Bereich der Rabattverträge für Biosimilars betreffen. Sie warnt davor, dass diese Anpassungen Millionen zusätzliche Kosten für Versicherte, Arbeitgeber und Patienten nach sich ziehen werden.
Rabattverträge für Biosimilars gefährdet
Reimann stellt fest: „Einerseits diskutieren wir im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes über die Notwendigkeit von Milliarden-Einsparungen im Gesundheitswesen. Die jetzt geplanten Verbote für exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 sind ein Geschenk an die Pharmaindustrie.“ Diese Änderungen könnten die bereits belastende finanzielle Situation im Gesundheitssektor weiter verschärfen. Trotz der Forderungen nach Einsparungen bleibt die Pharmaindustrie in den bisherigen Plänen weitgehend von Einschnitten verschont.
Pharmazeutische Dienstleistungen unnötig verteuern
Ein weiteres kritisches Thema, das Reimann anspricht, ist die geplante Regelung zum Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen. Die Idee, ungenutzte Mittel in diesem Fonds nicht an die Krankenkassen zurückzuführen, führt nicht zu einer Verbesserung der Versorgung, sondern zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Die AOK-Vorstandsvorsitzende fasst zusammen: „Insgesamt bleiben milliardenschwere Einsparpotentiale auf der Strecke. Eine konsistente Gesundheitspolitik zur finanziellen Stabilisierung der GKV sieht anders aus.“

