Im Landgericht Osnabrück wird am 25. Juni 2026 ein Urteil im Mordprozess gegen einen 34-jährigen Angeklagten erwartet. Der Mann steht im Verdacht, einen Handwerker aufgrund seiner sexuellen Orientierung getötet zu haben.
Hintergrund des Verfahrens
Im Strafverfahren der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wird am Donnerstag, dem 25. Juni 2026, die Entscheidung in einem Mordprozess erwartet. Der 34-jährige Angeklagte wird beschuldigt, am 20. Oktober 2025 einen 44 Jahre alten Handwerker, der in seine Wohnung arbeiten sollte, zunächst ohne provokative Gründe angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft führt an, dass es zu einem heftigen Streit kam, der durch die sexuelle Orientierung des späteren Opfers angeheizt wurde.
Auseinandersetzungen und Tötungstat
Bereits am Tag nach dem Einzug des Opfers in die Wohnung des Angeklagten soll es zu ersten verbalen Auseinandersetzungen gekommen sein. Der Angeklagte äußerte seine Ablehnung gegenüber der sexuellen Orientierung des Handwerkers und drohte ihm. Ein wichtige Wendung nahm der Fall am 9. November 2025, als die beiden Männer erneut aufeinandertrafen. Laut Anklage soll der Angeklagte das Opfer gezwungen haben, sich bei ihm zu entschuldigen, und diese Handlung gefilmt haben. In dieser angespannten Situation habe der Angeklagte schließlich beschlossen, den Handwerker zu töten, indem er ihm ein Messer in die Brust stieß.
Positionen der Beteiligten
Im bisherigen Verlauf des Verfahrens haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie argumentierten, dass der Mord aus niedrigen Beweggründen und durch kein Rechtfertigungsgrund gedeckt war. Der Verteidiger des Angeklagten beantragte hingegen einen Freispruch bezüglich des Mordvorwurfs, da er die Möglichkeit einer Notwehrsituation in den Raum stellte. Seine Ausführungen beleuchten die Situation, dass der Angeklagte möglicherweise versuchte, dem Handwerker das Messer abzunehmen. Trotz der unterschiedlichen Ansichten wird das Gericht voraussichtlich am gleichen Tag über die Angeklagten entscheiden.
Das Urteil wird im Schwurgerichtssaal A 223 des Landgerichts verkündet. Medienvertreter sind willkommen, um die Veranstaltung zu dokumentieren, müssen jedoch die geltenden Auflagen beachten. Der Pressesprecher des Gerichts wird ebenfalls für Auskünfte zur Verfügung stehen.

