Verhandlungen am Amtsgericht Nordhorn: 29. Juni bis 3. Juli 2026

Anzeige

Das Amtsgericht Nordhorn hat für die Woche vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 eine Reihe von Hauptverhandlungen anberaumt. Diese umfassen sowohl strafrechtliche als auch jugendschutzrechtliche Fälle.

Montag, 29. Juni 2026

Der erste Verhandlungstag beginnt mit vier Verfahren vor dem Strafrichter. Hierzu zählen Fälle wie unerlaubte Einreise, Trunkenheit im Verkehr sowie Verstöße gegen das Cannabisgesetz (KCanG). Zudem sind ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und ein weiterer Fall wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht eingeplant.

Dienstag, 30. Juni 2026

Am Dienstag stehen diverse Verfahren in beiden Gerichtssälen auf der Agenda. Vor dem Strafrichter wird eine Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz verhandelt, ergänzt durch ein Verfahren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz und zwei Fälle wegen Beleidigung. Im Jugendbereich behandelt das Jugendschöffengericht einen Fall von Trunkenheit im Verkehr, bei dem der 19-jährige Angeklagte ohne Führerschein gefahren sein soll.

Mittwoch, 1. Juli 2026

Der Mittwoch ist geprägt von Verfahren vor dem Schöffengericht. Ein Angeklagter sieht sich acht Vorwürfen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gegenüber. In einem weiteren Verfahren geht es um die Einfuhr von rund einem Kilogramm der Droge MMC. Besondere Brisanz hat der dritte Fall: Hier wird dem Angeklagten der Besitz von etwa 800 kinderpornografischen Dateien vorgeworfen. Die Verhandlung erfolgt unter dem Vorsitz von Richter am Amtsgericht Ratering.

Donnerstag, 2. Juli 2026

Am Donnerstag sind ebenfalls mehrere Verfahren angesetzt. Das Schöffengericht wird zunächst einen Fall wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls behandeln. Hier wird den Angeklagten vorgeworfen, gemeinsam in eine Wohnung eingebrochen und ein E-Bike gestohlen zu haben. Außerdem verhandelt das Schöffengericht über Handelsgeschäfte mit Betäubungsmitteln. Der Jugendrichter widmet sich Fällen von gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr, der Strafrichter befasst sich mit Betrugsfällen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie weiteren Verstößen.

Hinweis

Die Liste der anstehenden Terminen unterliegt kurzfristigen Änderungen. Eine Anklage sollte nicht mit einer Verurteilung gleichgesetzt werden, und für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel