In der Speller Aa sollen drei Kulturstauanlagen außer Betrieb gehen. Es handelt sich um die Anlagen Preun, Otting und Butmeyer. Beantragt hat das Verfahren der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Meppen.
Was ein Stauniederlegungsverfahren bedeutet
Grundlage ist Paragraf 48 des Niedersächsischen Wassergesetzes. In einem solchen Verfahren wird geklärt, ob eine Stauanlage bestehen bleibt – und wenn ja, wer künftig für Erhalt und Kosten aufkommt. Wer die Anlagen erhalten wollte, musste das bis zum 30. Juni 2026 gegenüber dem NLWKN in Meppen erklären und dabei die Erhaltungskosten übernehmen. Kosten, die durch die Abgabe einer solchen Erklärung entstanden sind, werden nicht erstattet.
Wie es weitergeht
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet die zuständige Behörde über das Verfahren. Die Bekanntmachung des Landkreises Emsland datiert vom 10. Februar 2026 und ist auch auf www.emsland.de unter „Bürger und Behörde, Bekanntmachungen“ einzusehen.

