Für Menschen ist das Anschnallen im Auto selbstverständlich. Bei Haustieren nehmen es viele dagegen nicht so genau: Der Hund springt in den Kofferraum, nimmt im Fußraum Platz oder darf sogar den Kopf aus dem Fenster halten. Das sieht putzig aus, birgt aber ein erhebliches Sicherheitsrisiko – für Tier, Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmende.
„Bewegen sich Haustiere frei im Auto, können sie die fahrende Person ablenken, an Schaltung oder Pedale gelangen oder beim Öffnen von Türen und Fenstern plötzlich aus dem Fahrzeug springen. Und bei einer Vollbremsung können sie zum Teil mit erheblichem Körpergewicht mit großer Wucht durch den Innenraum geschleudert werden“, sagt André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband. „Eine sicher befestigte Transportbox oder ein geeignetes Gurtsystem sollte zur Grundausstattung jedes Tierhaushalts gehören.“
Diese Vorschriften gelten für Vierbeiner im Auto
Verkehrsrechtlich gelten Hunde und Katzen als Ladung. Nach § 22 StVO müssen sie so untergebracht und gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht durch das Fahrzeug geschleudert werden. Zusätzlich schreibt § 23 StVO vor, dass Tiere die Sicht und das Gehör der fahrenden Person nicht beeinträchtigen dürfen. Bei Verstößen drohen Verwarnungs- oder Bußgelder, bei einer Gefährdung auch ein Punkt in Flensburg.
„Haustiere sollten sich daher nicht frei im Auto bewegen, auch dann nicht, wenn sie klein und leicht sind“, sagt Siegl. Bei einem abrupten Abbremsen oder einem Unfall kann ein kleiner, ungesicherter Hund im Auto ein Vielfaches seines Körpergewichts entfalten – ein 5-kg-Hund kann je nach Bremsverzögerung oder Aufprall etwa 150 kg entsprechen.
Welche Kräfte bei einer Vollbremsung entstehen können, zeigt ein Crashtest des ADAC: Bei 50 km/h wurde ein 22 Kilogramm schwerer Hunde-Dummy von der Hutablage ungebremst nach vorne geschleudert, prallte gegen Kopfstütze und Rückenlehne des Fahrersitzes und anschließend gegen die Windschutzscheibe. Die Aufprallwucht entsprach mehr als 500 Kilogramm – dem 25-fachen des Eigengewichts.
Transportboxen: Aluminium ist stabiler als Kunststoff
Ob Kunststoff, Aluminium oder Stoff: Bei Transportboxen ist die Auswahl groß, doch nicht jedes Modell schützt bei einem Unfall gleich gut. Feste Kunststoffboxen sind günstig und leicht zu transportieren, können sich bei starken Aufprallkräften jedoch verformen oder brechen. „Mehr Sicherheit bieten daher Aluminium- und fest eingebaute Boxen. Sie halten den bei einem Unfall auftretenden Belastungen in der Regel besser stand“, so Siegl. Faltbare Stoffboxen bieten dagegen keinen ausreichenden Schutz, da sie keine stabilen Außenwände haben.
Auch die Größe ist entscheidend: Das Tier sollte darin bequem sitzen, liegen und sich umdrehen können – eine zu große Box ist nicht automatisch sicherer, da das Tier darin bei einer Vollbremsung umhergeschleudert werden kann. „Kleine Boxen stehen am besten im Fußraum hinter den Vordersitzen, sofern sie dort stabil untergebracht werden können. Größere Boxen gehören in den Kofferraum, dort sollten sie quer und unmittelbar hinter der Rücksitzlehne stehen“, sagt Siegl. Wichtig ist eine sichere Befestigung mit Spanngurten oder Anti-Rutschmatten, damit die Box nicht verrutschen oder umkippen kann. Ein stabiles Trenngitter nach ECE R126 zwischen Kofferraum und Fahrgastzelle bietet zusätzlichen Schutz.
Ohne Transportbox: Hunde immer anschnallen
Eine Alternative zu Transportboxen sind speziell für Größe und Gewicht des Tieres ausgewählte Reisesitze oder -bettchen, die per ISOFIX oder Fahrzeuggurt befestigt werden. Der Beifahrersitz sollte Menschen vorbehalten bleiben, da bei einer Vollbremsung das Tier gegen die Armaturen geschleudert werden könnte und der auslösende Airbag ein zusätzliches Verletzungsrisiko birgt.
„Zu bevorzugen sind Geschirre mit breiten, gepolsterten Auflageflächen. Sie verteilen die bei einer Vollbremsung auftretenden Kräfte möglichst großflächig über den Brustbereich“, sagt Siegl. „Keinesfalls darf das Rückhaltesystem am Halsband befestigt werden, da die auftretenden Kräfte Hals und Wirbelsäule schwer verletzen können.“
Beim Kauf auf geprüfte Sicherheit achten
Für Hundeboxen und Rückhaltesysteme besteht keine gesetzliche Pflicht zur unabhängigen Produktprüfung. Orientierung bietet das freiwillige GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“), das von einer unabhängigen Prüfstelle wie einem TÜV-Unternehmen vergeben wird. Transportboxen werden häufig in Anlehnung an ECE-R17 und DIN 75410-2 getestet, Trennvorrichtungen nach UN-R126. „Käufer:innen sollten darauf achten, dass der Hersteller das konkrete Prüfverfahren nennt und deutlich macht, für welches Tiergewicht, welche Geschwindigkeit und welche Art der Befestigung das Produkt geprüft wurde“, so Siegl.
Transportsysteme sollten zudem regelmäßig auf Risse, Verformungen und spröde Stellen kontrolliert werden, da UV-Strahlung den Kunststoff mit der Zeit beschädigen kann.
Checkliste: Sicherer Tiertransport im Auto
- Tier immer sichern: Hunde und Katzen dürfen sich während der Fahrt nicht frei im Fahrzeug bewegen – auch nicht auf kurzen Strecken.
- Passende Transportbox wählen: So groß wie nötig, so kompakt wie möglich. Kunststoff bietet soliden, Aluminium höheren Schutz. Stoffboxen sind ungeeignet.
- Box richtig platzieren und befestigen: Kleine Boxen in den Fußraum hinter den Vordersitzen, größere Boxen quer in den Kofferraum – gesichert mit Spanngurten oder Anti-Rutschmatten.
- Alternative Gurtsysteme: Ohne Transportbox sollten Hunde immer angeschnallt sein. Anschnallgurt niemals am Halsband befestigen.
- Normen als Orientierung: ECE R17, ECE R126 oder DIN 75410-2 dienen als Mindeststandards für sichere Ausführung und Gebrauch.
- Auf geprüfte Sicherheit achten: Das freiwillige GS-Zeichen bietet Orientierung, da eine unabhängige Prüfstelle die Sicherheit kontrolliert hat.
- Material regelmäßig prüfen: Transportboxen und Gurte regelmäßig auf Risse, Verformungen und spröde Stellen kontrollieren.
Quelle: TÜV-Verband e. V.

