Zehn Hauptverhandlungstermine hat das Amtsgericht Nordhorn für die Zeit vom 25. bis 27. August angesetzt. Verhandelt wird unter anderem wegen der Vorwürfe Diebstahl, Betrug, Raub, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung, dazu kommen Termine vor dem Jugendrichter. Änderungen sind laut Gericht möglich.
Dienstag, 25. August
Den Auftakt macht um 9 Uhr das Jugendschöffengericht mit einem Verfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls. Um 11 Uhr folgt vor dem Strafrichter ein Termin wegen des Vorwurfs des Betrugs, um 13:15 Uhr verhandelt der Jugendrichter wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung.
Mittwoch, 26. August
Der Strafrichter verhandelt um 9 Uhr wegen des Vorwurfs der Beleidigung. Um 10:30 Uhr folgt vor dem Schöffengericht ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Raubes, um 13:30 Uhr ein weiterer Termin vor dem Strafrichter wegen des Vorwurfs der Bedrohung und weiterer Vorwürfe.
Donnerstag, 27. August
Der Jugendrichter verhandelt um 9 Uhr wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, um 9:30 Uhr folgt ein Termin zur Vermögensabschöpfung. Um 10 Uhr geht es vor dem Strafrichter erneut um den Vorwurf des Betrugs, um 13:15 Uhr verhandelt der Jugendrichter wegen des Vorwurfs der Unterschlagung und weiterer Vorwürfe.
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

