Vier Männer müssen sich von Mittwoch, 2. September, an vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Meppen wegen eines Einbruchs in Haren (Ems) verantworten. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr in Saal II und ist öffentlich. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 23 und 42 Jahre alt.
Was die Anklage den vier Männern vorwirft
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 1. Oktober 2025 sollen zwei der Angeklagten im Frühjahr 2025 die Terrassentür eines Einfamilienhauses in Haren aufgehebelt haben – nach einem zuvor gefassten gemeinsamen Plan. Aus dem Haus sollen sie gezielt Schlüssel und Zulassungspapiere für einen Audi A5, 1.500 Euro Bargeld sowie 13 Goldmünzen im Wert von 40.000 Euro mitgenommen und anschließend auch den Wagen vom Grundstück gefahren haben. Zwei der Angeklagten sollen den Audi danach nach Wildeshausen gebracht und weiterverkauft haben. Zweien wirft die Anklage zusätzlich vor, mehrfach ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein.
Bislang ist niemand verurteilt, es gilt die Unschuldsvermutung. Sollte die Verhandlung nicht an einem Tag enden, ist ein Fortsetzungstermin für Mittwoch, 16. September, 9 Uhr vorgesehen.
Die übrigen Termine der Woche
Montag, 31. August (Strafrichter, Saal 2): 13 Uhr Diebstahl, 13.30 Uhr Fahren ohne Fahrerlaubnis, 14 Uhr Trunkenheit im Verkehr.
Dienstag, 1. September: 9 Uhr Fahren ohne Fahrerlaubnis und 9.20 Uhr uneidliche Falschaussage (beide Jugendrichter, Saal 2), 9.30 Uhr Betrug und 10 Uhr Urkundenfälschung (Strafrichter, Saal 1), 10.15 Uhr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Jugendrichter, Saal 2), 13 Uhr besonders schwerer Fall des Diebstahls, 13.30 Uhr Verstoß gegen das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz und 14 Uhr tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (alle Strafrichter, Saal 1).
Mittwoch, 2. September: neben dem Schöffengerichtstermin um 10 Uhr die Fortsetzung einer Hauptverhandlung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Strafrichter, Saal 1) sowie um 13 Uhr ein Verfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Strafrichter, Saal 2).
Freitag, 4. September: 11 Uhr Trunkenheit im Verkehr (Jugendrichter, Saal 2).
Termine können kurzfristig ausfallen oder verlegt werden. Auskunft gibt die Pressestelle des Amtsgerichts Meppen unter 05931 888-134.

