In Münster haben Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Beratungsstellen erstmals eine behördenübergreifende Fallkonferenz zu Hochrisikofällen häuslicher Gewalt abgehalten. Ziel ist es, Betroffene durch abgestimmtes und schnelleres Handeln besser zu schützen.
Behörden bündeln Kräfte gegen häusliche Gewalt
Am 3. September kamen in Münster Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Beratungsstellen zu einer gemeinsamen Fallkonferenz zusammen. Im Mittelpunkt standen konkrete Hochrisikofälle häuslicher Gewalt, für die die Beteiligten gemeinsam Schutzmaßnahmen für die Betroffenen erarbeiteten. Das Format soll dafür sorgen, dass Informationen aus verschiedenen Institutionen zusammengeführt und Hilfsangebote besser aufeinander abgestimmt werden.
Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf betonte die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Jedes Opfer ist eines zu viel. Der Schutz von Opfern – häufig Frauen – ist leider immer noch stark verbesserungsfähig. Es handelt sich um ein komplexes gesellschaftliches Problem, das wir nur gemeinsam verbessern können.“ Die Fallkonferenz biete einen strukturierten Rahmen, um in besonders schweren Fällen alle relevanten Informationen zusammenzuführen und Hilfsmaßnahmen besser zu koordinieren.
Neue Dienstanweisung ermöglicht schnelles Handeln
Grundlage für das neue Vorgehen ist eine landesweite Rahmendienstanweisung, die die Polizei Münster im Jahr 2026 durch eine eigene Dienstanweisung konkretisiert hat. Treibende Kraft dahinter ist die Istanbul-Konvention, die zunehmend in nationales Recht umgesetzt wird. Sie sieht vor, dass bei besonders gefährdeten Fällen kurzfristig Fallkonferenzen einberufen werden können – innerhalb von nur 24 Stunden. Damit soll Schutz für Betroffene deutlich schneller und effektiver eingeleitet werden als bisher.
Durch die kurzen Fristen können Polizei und Partnerinstitutionen bei akuten Gefährdungslagen zügig reagieren, Informationen austauschen und passende Schutzmaßnahmen festlegen. Das neue Verfahren soll insbesondere in Fällen greifen, in denen ein besonders hohes Risiko für weitere Gewalttaten besteht.
Vertrauen durch enge Zusammenarbeit stärken
Die beteiligten Institutionen verfolgen nach eigenen Angaben ein gemeinsames Ziel: Betroffene häuslicher Gewalt bestmöglich zu schützen und ihnen verlässliche Unterstützung zu bieten. „Die enge Zusammenarbeit sorgt dafür, dass Hilfsangebote besser ineinandergreifen. Die Fallkonferenz stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln. Betroffene erhalten schneller die Unterstützung, die sie benötigen“, so Dorndorf weiter.
Mit der Einführung der Fallkonferenzen setzt Münster nach eigener Darstellung ein Zeichen, dass häusliche Gewalt nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenspiel verschiedener Institutionen bekämpft werden soll. Die Stadt will das Format kontinuierlich weiterentwickeln, um Schutzmaßnahmen für Betroffene weiter zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen zu vertiefen.

