In Münster haben seit Ende August mehr als 900 Hundehalterinnen und -halter ihre Tiere nachträglich zur Hundesteuer angemeldet. Die Stadt verzeichnet dadurch Mehreinnahmen von 107.000 Euro. Grund ist eine laufende Informationskampagne und stadtweite Bestandsaufnahme, die noch bis Ende September läuft.
Über 900 Hunde nachgemeldet
Seit dem 24. August hat die Stadt Münster eine Informationskampagne zur Hundesteuer gestartet. Parallel dazu läuft seit Anfang September eine stadtweite Bestandsaufnahme aller Hunde im Stadtgebiet. Das Ergebnis nach knapp einem Monat: Mehr als 900 Hundehalterinnen und -halter haben ihre Tiere nachträglich angemeldet, um einem möglichen Bußgeld zu entgehen.
Für die Stadtkasse bedeutet das deutliche Mehreinnahmen. Rund 107.000 Euro zusätzlich sind durch die Nachmeldungen in die städtischen Kassen geflossen. In dieser Summe sind auch Nachzahlungen für Zeiträume enthalten, in denen die Hunde bereits gehalten, aber nicht angemeldet wurden.
Die Stadt Münster wertet die bisherige Zwischenbilanz als Erfolg der Kampagne. Offensichtlich hat die Ankündigung von Kontrollen und möglichen Sanktionen viele Halterinnen und Halter dazu bewegt, ihre bislang nicht gemeldeten Tiere in Ordnung zu bringen.
Frist läuft ab, dann drohen Bußgelder
Wer seinen Hund bislang noch nicht zur Steuer angemeldet hat, sollte jetzt handeln. Nach Angaben der Stadt Münster besteht noch bis zum 30. September die Möglichkeit, dies ohne Bußgeld nachzuholen. Ab Oktober will die Verwaltung dann konsequent gegen Verstöße gegen die Anmeldepflicht vorgehen und Bußgelder verhängen.
Die laufende Bestandsaufnahme dient dazu, einen vollständigen Überblick über alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erhalten. Ziel ist es, Steuergerechtigkeit herzustellen und all jene zur Kasse zu bitten, die ihrer gesetzlichen Meldepflicht bislang nicht nachgekommen sind.
Hundehalterinnen und -halter, die unsicher sind, ob ihr Tier bereits korrekt gemeldet ist, können sich bei der Stadtverwaltung Münster informieren. Die Stadt weist darauf hin, dass die Anmeldepflicht unabhängig vom Alter oder der Rasse des Hundes gilt und grundsätzlich innerhalb weniger Wochen nach Anschaffung des Tieres erfolgen muss.

